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25.08.2006 - dvb-Presseservice

Volle Verantwortung für Verkehrsunfall schon mit 14

In der Regel werden Verschulden von Jugendlichen im Straßenverkehr milder bewertet als die von Erwachsenen. Doch ARAG Experten machen darauf aufmerksam, dass sich Teenager besser nicht darauf verlassen sollten. In einem konkreten Fall war ein junger Radler, der plötzlich aus einer Einmündung auftauchte, einem vorfahrtsberechtigten Autofahrer, der mit 30 km/h auf eine Seitenstraße zufuhr, ungebremst in die Seite gefahren. Der Aufprall war für den 14-jähirgen zwar schmerzhafter als für die Karosse, doch die volle Haftung wurde ihm trotzdem zugewiesen. Die Begründung der Richter: Sein Verhalten war besonders vorwerfbar, da er praktisch einfach drauflos gefahren sei, wie der rasende Radler selbst zugegeben hatte. Auch die Tatsache, dass er einem Freund schnell folgen wollte, der kurz vor ihm aus der Einmündung herausgefahren sei, war kein Grund für mildernde Umstände. Das Verhalten des Radlers sei grob verkehrswidrig und leichtfertig gewesen (LG Koblenz, AZ: 12 S 159/04).



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