Vollmachtsmissbrauch: Karlsruhe stärkt Rechte Pflegebedürftiger

Trotz des Vorliegens einer Vorsorgevollmacht muss bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen eine gerichtliche Genehmigung vom Vorsorgebevollmächtigten eingeholt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem aktuellen Urteil.

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