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25.10.2007 - dvb-Presseservice

Vom Preiskrieg der Autoversicherer profitieren

Seit einigen Jahren liefern sich die Autoversicherer einen Preiskrieg. Immer kurz vor Ende der Möglichkeit zum unkomplizierten Wechsel der Autoversicherung unterbieten sich die Versicherer mit preiswerten Angeboten. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist jedes Jahr bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf möglich. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also spätestens am 30. November der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Tatsächlich kann man durch den Wechsel der Autoversicherung sehr viel Geld sparen – und das bei gleicher Versicherungsleistung. 

Die Tarife der einzelnen Kfz-Versicherungsgesellschaften sind höchst unterschiedlich – sowohl im Preis als auch in den Leistungen. Die Höhe des Beitrags hängt zum Beispiel vom Autotyp, den Fahrkünsten und dem Nutzerkreis des Autos ab. Rabatte werden unter anderem gewährt für Wenigfahrer, Garagenparker und Immobilienbesitzer. Einige Versicherungen honorieren auch den Besitz einer Bahncard oder die Haushaltszugehörigkeit von Kleinkindern. Wenn derartige Rabatte in Anspruch genommen werden, sollte man darauf achten, dass Auflagen, die damit verbunden sind, auch eingehalten werden. Sonst muss man bei einem Schaden mit einer Vertragsstrafe und/oder einer Beitragserhöhung rechnen.

Ebenso wichtig wie der Preis sind die Leistungen und das Verhalten im Schadenfall. Wichtige Leistungsmerkmale sind zum Beispiel die freie Werkstattwahl, die Möglichkeit eines Rabattretters sowie die Dauer der vollen Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen. Achten sollte man auch auf die Höhe der Deckungssumme und darauf, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.  

Wichtig vor dem Wechsel: Alle Leistungen sollte man sich vor der endgültigen Kündigung des alten Versicherungsvertrages schriftlich bestätigen lassen. Und man sollte vorher genau prüfen, ob die neue Versicherung einen ohne Einschränkungen aufnimmt. Kündigen sollte man den alten Versicherungsschutz erst dann, wenn eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers vorliegt. Denn eine Versicherung wird einen Antrag auf Voll- oder Teilkaskoversicherung eventuell ablehnen, wenn ein Versicherungsnehmer von seinem alten Versicherer wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurde oder wenn er in den vergangenen zwei Jahren Versicherungsschäden geltend gemacht hat.

Was bei der Kündigung der alten Versicherung noch beachtet werden muss: Es gilt das Eingangsdatum bei der Versicherung, nicht das Datum des Poststempels. Verschicken sollte man das Kündigungsschreiben am besten mit Rückschein. So erhält man eine Eingangsbestätigung. Zusätzlich kann man eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.

Manchmal muss man aber nicht mal den Versicherer wechseln, um Geld zu sparen. Oft ergibt sich durch die Aktualisierung der Tarifmerkmale erhebliches Einsparpotential. Eventuell lohnt sich auch ein Wechsel in den aktuellsten Tarif des bestehenden Versicherers. Prüfen sollte man ebenfalls, ob auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet und auf den Teilkaskoschutz reduziert werden kann. Im Zweifelsfall lohnt es sich, beide Varianten durchzurechnen. Wenn man bereits einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt hat, kann eine Vollkaskoversicherung unter Umständen sogar günstiger oder nur geringfügig teurer als die Teilkaskoversicherung sein. 



Herr Volker Bitzer
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