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19.03.2007 - dvb-Presseservice

Vom Selbstbehalt bis zur Kostenerstattung: neue Wege sorgfältig vorbereiten – Kassenwechsel wird in vielen Fällen für drei Jahre eingeschränkt

Nur noch zwei Wochen trennen die gesetzlich Versicherten davon, bei den ersten Krankenkassen in Deutschland neue Wahltarife abschlie-ßen zu können. Es ist gut, dass hier mehr Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Krankenkassen ermöglicht wird. Die Krankenkassen und ihre Verbände sind jetzt in der Pflicht zu entscheiden, welche der neuen Tarifmöglichkeiten sie entwickeln und anbieten wollen und wel-che nicht.

Die Versicherten sollten die neuen Tarifangebote sehr genau auf Chancen und Risiken prüfen und dabei hinterfragen, ob es sich um ein schnell aufgelegtes Lockangebot einer einzelnen Krankenkasse han-delt oder um einen solide kalkulierten Tarif, der auch langfristig eine gute und günstige Versorgung sichert. Die ersten Angebote sind nicht automatisch die besten.

Die Versicherten brauchen, um wirklich auswählen zu können, ein viel-fältiges Angebot mit echten Unterschieden. Wahlfreiheit für die Versi-cherten und Wettbewerb unter den Krankenkassen sind zwei Seiten einer Medaille. Deshalb wollen wir eine Vielzahl von Krankenkassen mit tatsächlich unterschiedlichen Angeboten und nicht wenige Kran-kenkassen, deren Wahltarife am Ende in Verbindung mit dem geplan-ten Einheitsbeitrag doch nur ein Einheitsangebot sind. Dabei ist es gut, dass wahrscheinlich nicht alle Kassen alle Tarife anbieten wer-den. Unterscheidbarkeit heißt auch, dass nicht alle alles anbieten. Ge-rade kleinere Krankenkassen sind in der Lage, Akzente zu setzen.

Wahltarife binden Versicherte drei Jahre an eine Krankenkasse

Jeder Versicherte, der sich für einen der neuen von den Krankenkas-sen angebotenen Tarife entscheidet, bindet sich – mit Ausnahme der speziellen Tarife für besondere Versorgungsformen (z. B. Hausarzt-modelle, Integrierte Versorgung) - zwangsläufig für drei Jahre fest an die Kasse und den speziellen Tarif. Auch wenn er z. B. nach einem Jahr feststellt, dass der Tarif doch keine gute Wahl war oder die Kasse ihren Beitrag erhöht (oder später einen hohen Zusatzbeitrag nehmen muss), muss der Versicherte in diesem Beispiel noch mindestens zwei weitere Jahre bei der Kasse bleiben. So wurde es mit der Gesund-heitsreform grundsätzlich festgelegt. Gerade deshalb sollte jeder Ver-sicherte die Entscheidung für einen Wahltarif mit besonders großer Sorgfalt treffen. Krankenkassen und Versicherte haben miteinander die Verpflichtung, sorgfältig und fair über die Chancen und Risiken zu informieren. Bei einem klassischen Selbstbehalttarif z. B. spart nur derjenige, der gesund bleibt. Für Kranke würde es durch diesen Tarif teurer.

Vielfältige Angebote in Vorbereitung

Um eine gute Angebotspalette zu ermöglichen und die einzelnen Be-triebskrankenkassen bei der Planung und Kalkulation der verschiede-nen Tarife zu unterstützen, war der BKK Bundesverband bereits im Februar als erster Kassenverband beim Bundesversicherungsamt, um die konkreten Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für das neue Tarifangebot auszuloten. Denn erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsicht dürfen Krankenkassen ihren Versicherten die neuen Wahltarife zugänglich machen. Auf dieser Grundlage werden beim BKK Bundesverband neue Tarife entwickelt und berechnet. Dabei sind solide Arbeit und sorgfältige Kalkulation wichtiger als nur eine schnelle Ankündigung. Denn entscheidend ist, dass am Ende ein gutes Ange-bot für die Versicherten steht, das viele Jahre hält.

Die einzelnen Betriebskrankenkassen werden ihre konkreten Angebo-te im Laufe der nächsten Wochen und Monate vorstellen.

Von der Aushandlung des Rahmenvertrages zu den Zusatzversiche-rungen, dem Rabattvertrag für Arzneimittel-Versandhandel bis zur Ko-operationsvereinbarungen mit der Fitness-Company hat sich das Ver-fahren bewährt: Der BKK Bundesverband schafft mit seinen fachlichen Ressourcen im Interesse und im Auftrag vieler Betriebskrankenkassen einen Rahmen, in dem dann die einzelnen Betriebskrankenkassen ihren Versicherten individuelle und qualitativ hoch stehende Angebote machen können. Die Flexibilität der einzelnen Betriebskrankenkassen nutzen, aber auf die Marktmacht im entscheidenden Augenblick nicht verzichten und die Kräfte für Konzeptionen und Verhandlungen bün-deln. Dies ist eines der Erfolgsrezepte der betrieblichen Krankenversi-cherung.

Klartext für Versicherte

Eine Übersicht über die möglichen Wahltarife und die weiteren Ände-rungen aus der Gesundheitsreform, sofern sie die Versicherten unmit-telbar betreffen, bietet das Faltblatt „Gesundheitsreform 2007: Klartext für Versicherte“, welches unter www.bkk.de kostenlos heruntergeladen werden kann.



Herr Florian Lanz
Tel.: 030/22312-121
Fax: 030/22312129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
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Seit über 200 Jahren versorgen und versichern Betriebskrankenkas-sen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen An-gestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Über 14 Millionen Menschen werden heute von einer der 188 Betriebskrankenkassen versorgt.

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