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08.08.2006 - dvb-Presseservice

Von der Mutter enttäuscht

Wenn es ums Geld geht, hängt mitunter auch in den besten Familien der Haussegen schief. Ist das Klima erst ein Mal vergiftet, scheuen Kinder nicht davor zurück, ihre Eltern zu verklagen. Bei dem Fall, um den es vor dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) ging, offenbar zu Recht. Eine Mutter hatte für jedes ihrer beiden Kinder ein Sparbuch eingerichtet. Nach ein paar Jahren hatten sich auf den beiden Büchern jeweils mehr als umgerechnet 3.500 Euro angesammelt. Als Sohn und Tochter an ihr Geld heran wollten, erlebten sie eine böse Überraschung. Zwischenzeitlich hatte die Mutter die Guthaben der beiden Sparbücher aufs eigene Konto überwiesen. Mit dieser Aktion war der Nachwuchs nicht einverstanden und verlangte von der Mutter die Herausgabe des Geldes. Diese stellte sich quer und ließ sich vor dem Saarländischen OLG verklagen. Die Richter gaben den beiden Kindern unter dem Aktenzeichen 1 U 104/99-95 Recht. Die Mutter wurde dazu verurteilt, das zu unrecht den Sparbüchern entnommene Geld zurückzuzahlen.



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