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11.05.2009 - dvb-Presseservice

Von der Rentenmark zur Rentenbank: 85 Jahre Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft

Am 11. Mai 1949 – vor genau 60 Jahren - trat das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Kraft. Als Förderbank für die Land- und Ernährungswirtschaft übernahm das neue Institut die Aufgaben seiner Funktionsvorgängerin, der Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (RKA), die im August 1925 gegründet worden war. Deren Vorläuferinstitut, die im Oktober 1923 zum Zweck der Währungssanierung ins Leben gerufene Deutsche Rentenbank, hatte zu diesem Zeitpunkt die Hyperinflation durch Ausgabe der „Rentenmark“ bereits erfolgreich beendet. Bei der Kapitalaufbringung der Landwirtschaftlichen Rentenbank griff man nicht auf Haushaltsmittel, sondern das bereits 1923 angewendete privatwirtschaftliche Verfahren zurück. „Charakteristisch für das Modell Rentenbank ist die ungewöhnliche Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Konstruktionsprinzipien. Sie hat sich in den vergangenen sechs Jahrzehnten bewährt: Auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips konnten stets Antworten auf ständig neue Herausforderungen gefunden werden. Dies gilt insbesondere für wirtschaftlich schwierige Zeiten. Gerade in der Finanzmarktkrise sind Förderbanken besonders gefordert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Kreditversorgung“, betont Dr. Marcus Dahmen, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Landwirtschaft brachte Kapital auf

Die Kapitalaufbringung der im Mai 1949 gegründeten Rentenbank erfolgte im Rahmen einer Selbsthilfeaktion. Das Grundkapital von 135 Mio. Euro wurde nicht wie bei anderen Förderinstituten durch den Bund oder die Länder aufgebracht, sondern durch die deutsche Landwirtschaft. Der Beitrag des Bundes bestand allein darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese in der deutschen Bankenlandschaft einmalige Aktion zu schaffen. Zwischen 1949 und 1958 leisteten alle landwirtschaftlichen Betriebe Westdeutschlands ab einem Einheitswert von 6 000 DM eine Abgabe in Höhe von jährlich 0,15 % des jeweiligen Einheitswertes ihrer Grundstücke. Dementsprechend sind der Bund und die Länder nicht am Kapital der Rentenbank beteiligt. Die historischen Wurzeln für diese Form der Kapitalaufbringung reichen bis in die zwanziger Jahre zurück: Bereits bei der zum Zweck der Währungssanierung vor rund 85 Jahren gegründeten Deutschen Rentenbank erfolgte die Kapitalaufbringung allein durch die Wirtschaftssektoren Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe.

Fördertätigkeit aus eigenen Mitteln...

Die Fördertätigkeit durch die Rentenbank erfolgte in den 50er und 60er Jahren noch überwiegend auf der Basis öffentlicher Kreditprogramme. Mit der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe erhielt die Bank ab 1973 jedoch keine öffentlichen Mittel zur Zinsverbilligung mehr. An die Stelle öffentlicher Kreditprogramme traten deshalb hauseigene Förderkredite, deren Konditionen die Bank aus ihren eigenen Erträgen ohne Einsatz von Haushaltsmitteln verbilligt. Der durch das Gesetz klar definierte Handlungsrahmen erlaubte eine hohe Flexibilität geschäftspolitischer Entscheidungen, eine wichtige Voraussetzung für den Auf- und Ausbau der hauseigenen Förderprogramme.

...auf der Basis internationaler Emissionstätigkeit

Hand in Hand mit dem Ausbau des Fördergeschäftes erhielt die Emissionstätigkeit am Kapitalmarkt eine größere Bedeutung. Standen in den 70er und 80er Jahren noch der inländische Kapitalmarkt und die Emission gedeckter Wertpapiere im Mittelpunkt der Emissionstätigkeit, refinanziert sich die Förderbank heute überwiegend an den internationalen Finanzmärkten durch ungedeckte Emissionen. Eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau des internationalen Emissionsgeschäfts waren Triple-A Ratings namhafter Ratingagenturen. Mitte der 90er Jahre wurde die Förderbank in die jeweils beste Bonitätskategorie eingestuft und zählt heute zu den weltweit sichersten Banken.

Von der Landwirtschaft zum Agribusiness

Während das Kreditgeschäft der Rentenbank in den ersten beiden Jahrzehnten ihres Bestehens noch in erster Linie an den Finanzierungsbedürfnissen landwirtschaftlicher Erzeuger ausgerichtet war, erstreckt sich die Fördertätigkeit heute angesichts der zunehmenden Verflechtung mit vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen auf die gesamte Wertschöpfungskette des Agrarsektors. Dazu gehören die Ernährungsindustrie ebenso wie die Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel oder Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Kommunen im ländlichen Raum. Neben der Förderung von allgemeinen betrieblichen Investitionen haben in den letzten Jahren erneuerbare Energien, der Umweltschutz und die Verbreitung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur Verbesserung des agrarbezogenen Verbraucherschutzes und der Tierschutz ebenso wie Liquiditätshilfedarlehen eine zunehmende Bedeutung erhalten. Ein Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt außerdem auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Dabei entfielen auf die besonders zinsgünstigen Programmkredite zuletzt rd. 40 % des jährlichen Neugeschäfts. Für die Verbilligung der Programmkredite wurden allein 2008 rd. 75 Mio. Euro aufgewendet. Die seit dem Bestehen dieser Fördersparte (1971) aus den Erträgen der Bank aufgewendete Förderdividende summiert sich auf 755 Mio. Euro.

Auch der Bilanzgewinn dient Förderzwecken

Im Mittelpunkt der Fördertätigkeit der Rentenbank stehen zwar die Programmkredite. Aber auch die Verwendung des Bilanzgewinns dient dem Förderauftrag. Eine Hälfte wird an das Zweckvermögen ausgeschüttet, das die Rentenbank im Auftrag des Bundes treuhänderisch verwaltet. Das Kapital des Zweckvermögens stammt daher überwiegend aus den Gewinnen der Rentenbank. Mit den Mitteln des Zweckvermögens werden u. a. innovative Investitionsvorhaben gefördert. Die andere Hälfte des Bilanzgewinns wird in Form von Zuschüssen für eine das Allgemeininteresse wahrende Förderung der Landwirtschaft verwendet. Davon profitieren Institutionen und Projekte im ländlichen Raum. Eine Vielzahl weiterer Aktivitäten steht im Zusammenhang mit dem Förderauftrag. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Beteiligungsengagements der Bank oder die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten über die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Rentenbank.
 



Frau Dr. Karin Gress
Pr+ÖA
Tel.: 069/21 07-3 93
Fax: 069/21 07-4 47
E-Mail: gress@rentenbank.de

Landeswirtschaftliche Rentenbank
Hochstr. 2
60313 Frankfurt/M.
www.rentenbank.de

Die Rentenbank ist die Förderbank für das Agribusiness. Als Partner einer bedeutenden Wachstumsbranche mit globaler Verantwortung unterstützt sie diese mit ihren vielfältigen Angeboten. Die Bank refinanziert sich überwiegend an den internationalen Finanzmärkten und verfügt über Triple-A Ratings der drei wichtigsten Ratingagenturen. Mit einer Bilanzsumme von € 87,9 Mrd. gehört die Rentenbank zu den 20 größten Banken Deutschlands.