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05.01.2009 - dvb-Presseservice

Vor 20 Jahren 60 Mrd. DM-Mark Schaden - heute nur 30 Mrd. €?

Bundesverband rechnet mit 500 Milliarden Euro Vermögensvernichtung

Das Bundesverbraucherschutzministerium verharmlost den Schaden durch Falschberatung für Verbraucher. Nur 20 bis 30 Mrd. € soll er im Jahr betragen, erklärte das Ministerium kurz vor Weihnachten. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen (FiFa) e.V., Berlin, hat bereits vor 20 Jahren den Schaden (einschließlich Betrug pro Jahr etwa 1 bis 2 Mrd. DM)  damals 60 Mrd. DM (knapp 30 Mrd. €) beziffert. Hochgerechnet auf die vergangenen zehn und die nächsten fünf Jahre liegt der Schaden aber bei 500 Milliarden Euro, wenn nicht mehr, rechnet Carsten Lucht, Präsident des Bundesverbandes, dem Ministerium vor.  Denn seit damals  hat sich das Geldvermögen in Deutschland  mehr als verdoppelt, es gab den Aktiencrash von 2002 mit Milliardenverlusten, die jüngste Finanzkrise – und der Schaden soll nicht gewachsen sein?

Mit dieser Verharmlosung  versucht das Ministerium sich um die grundsätzlichen Konsequenzen aus der derzeitigen  Finanzmarktkrise für Deutschland herumzumogeln, Tatsächlich sind die jetzt auch von Verbraucherverbänden – wie schon seit Jahrzehnten gemeinsam mit dem Bundesverband erhobenen Forderungen – nicht gehört worden.

So werden nun Forderungen nach Beratungsprotokollen, Sachkundeprüfung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erhoben – alles, was für den unabhängigen Finanzdienstleister schon immer selbstverständlich ist! Für Banken und Versicherungen gelten diese Vorschriften de facto nicht, weil der einzelne Berater von seinem Institut geschützt wird.

Die Grundforderung muss deshalb lauten: Gleiches Recht für alle Berater. Persönliche Haftung von angestellten Bank- und Versicherungsmitarbeitern einschließlich derjenigen, die bei einem Vertrieb quasi angestellt sind. Diese persönliche Haftung muss durch eine individuell zuzuordnende Vermögenshaftpflichtversicherung garantiert sein. Dazu gehört die Verlängerung der Verjährungspflicht für Falschberatung. Drei Jahre sind angesichts der früher geltenden 30 Jahre lächerlich. Dazu gehört auch das Verbot oder zumindest die Offenlegung von Umsatzzielen für angestellte Finanzdienstleister für bestimmte Produkte – der Anleger muss wissen, warum ihm was verkauft wird. Ausgeweitet muss auf jeden Fall  die Kontrollmöglichkeit, z.B. bei geschlossenen Fonds wurde eine Genehmigungspflicht nur für formale, nicht für inhaltliche Fragen geschaffen – das Prädikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtssicht ist also nichts wert.

Der Vertrieb von Hedgefonds, Fonds of Funds (Fonds, die in  anderen Fonds investieren) etc. an Privatanleger unter 10 000 € muss verboten werden. Außerdem müssen Kreditinstitute beim Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten dem Kunden nachweisen, wie sie die Werthaltigkeit der Produkte geprüft haben.

Triple AAA von irgendwelchen – wie sich herausgestellt hat – durch die Bank obskuren Ratingagenturen – reicht da nicht. Der Handel so genannter Derivate muss überwacht, ihr Verkauf zum  Zweck der Altersversorgung verboten werden.

Die Beratungskapazitäten der Verbraucherverbände in Finanz- und Altersversorgungsfragen, die seit Jahren durch Unterfinanzierung verringert worden sind, sind entsprechend aufzustocken. Die Finanzierung muss durch eine Abgabe der Finanzinstitute in Promille vom Umsatz der vermittelten Produkten gesichert werden.

Die Banken, die Milliardenschäden verursacht haben, müssen bei der Beratung der Verbraucher finanziell beteiligt werden. Dies ist dem Steuerzahler allein nicht zuzumuten. Nach dem hunderte vom Milliarden Euro verbrannt worden sind, ist dies das Mindeste, was die Finanzwirtschaft zur Linderung des eingetretenen Schadens tun muss – damit es nicht wieder passiert.

Alle diese Forderungen sind nicht wirklich neu. Der Bundesverband, der seit Jahrzehnten die aufrichtigen Vermittler vertritt, fordert mit dem Recht dessen, der Recht behalten hat, die unverzügliche Aufnahme von Beratungen in diesen Fragen, und erwartet, dass er selbstverständlich einer der Sachverständigen ist, die dabei gehört werden.



Herr Carsten Lucht
Geschäftsführender Vorstand
Tel.: 0178/71 54 579

Bundesverband für den Fachhandel
Finanzdienstleistungen (BVFF) e.V.
Budapester Straße 41
10787 Berlin
Deutschland
www.bvff.org

Der Bundesverband Finanzdiestleistungen (FiFa) e.V. ist seit 1985 Vertreter unabhängiger Finanzdiestleister.