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16.12.2005 - dvb-Presseservice

Vorschläge der DKG und DPR zur Finanzierung der Ausbildungsplatzstätten sind nicht akzeptabel

Spitzenverbände der Krankenkassen befürchten Mehrkosten von 400 Mio. Euro

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich in den Verhandlungen um die Finanzierung der Ausbildungsplatzkosten in den Krankenhäusern für eine sachgerechte und kostengerechte Lösung im Interesse der Auszubildenden eingesetzt. Sie waren auch bereit, über das Budget der Krankenhäuser herausgehende Mehrkosten zur Finanzierung von Ausbildungsstellen und Ausbildern in den Krankenhäusern in einer Größenordnung von etwa 150 Mio. Euro zu übernehmen. Die Spitzenverbände weisen deshalb die Behauptung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Pflegerats (DPR), sie würden wegen gescheiterter Verhandlungen zu Richtwerten einen Pflegenotstand riskieren, mit Nachdruck zurück. Vielmehr verunsichern DKG und DPR mit ihren bewussten Fehlinformationen in verantwortungsloser Art und Weise Auszubildende, Ausbilder und Patienten. Die derzeitige Finanzierung auf Ortsebene ist durch das Scheitern der Verhandlungen über bundesweite Richtwerte nicht bedroht. Die zurzeit laufende Pflegesatzrunde zeigt, dass es durchaus tragfähige Lösungen gibt. 

DKG und DPR erwarten, dass die Krankenkassen Mehrkosten in Höhe von rd. 400 Mio. Euro übernehmen sollen, davon allein 300 Mio. Euro für sonstige Mehrkosten, die zum Beispiel für Mentoren und Ausbilder in den Krankenhäusern anfallen. Für diesen Bereich haben die Spitzenverbände auf der Grundlage einer unabhängigen Studie des Landes NRW jedoch lediglich einen bundesweiten Mehrkostenbedarf von 50 Mio. Euro festgestellt, die die Krankenkassen auch akzeptieren würden. Noch im letzten Jahr hat der Deutsche Pflegerat diesen Betrag als sachgerecht anerkannt. Um so unerklärlicher sind nun die überzogenen Vorstellungen der DKG und des Deutschen Pflegerats. Die auf regionaler Ebene getroffenen Vereinbarungen zu den Ausbildungsstätten gelten für 2006 weiter. Von einer Gefährdung des Ausbildungsbetriebes in den Krankenhäusern kann also keine Rede sein. 

Die Forderungen seitens der Leistungserbringer würden zu Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 400 Mio. Euro führen und damit beitragssatzrelevant sein. Das entspricht in etwa 0,1 Beitragssatzpunkten. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation und Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich, die auf zahlreiche kostenintensive Sonderregelungen und Schutzzäune für Krankenhäuser zurückzuführen sind, können die Krankenkassen weiteren inakzeptablen und kostenintensiven Forderungen der Leistungserbringer nicht nachkommen.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 02241 108–293
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Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
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