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12.12.2007 -
dvb-Presseservice
Vorsicht Feuergefahr im Advent und zu Silvester!
Versicherungswirtschaft registriert leichten Rückgang der Schäden
In jedem Jahr bezahlen die Deutschen
Versicherer rund 37 Millionen Euro für über 17.000 Feuerschäden in der
Adventszeit und in der Silvesternacht. Das geht aus einer Schätzung des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Insgesamt
sind die Schäden leicht rückläufig, allerdings ist der Schadendurchschnitt um
fast 400 Euro auf rund 2.200 Euro angestiegen, sagte Thomas Vorholt, Vorsitzender
des Fachausschusses Sachversicherung im GDV. Ursache dafür sei vor allem eine
stärkere Ausstattung der Haushalte mit technischen Geräten wie Computer,
Fernsehgeräte oder DVD-Player, die nach einem Feuer ersetzt werden müssen.
Obwohl es insgesamt weniger Schäden gibt,
ist dies kein Grund zur Entwarnung. Denn durch unbeaufsichtigte Kerzen an
Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen kommt es immer wieder zu
verheerenden Bränden. Wenn Kinder im Haushalt sind, ist besondere Aufmerksamkeit
und Vorsicht geboten. Kommt es zu einem Brand, bieten Hausrat-, Wohngebäude-,
Private Haftpflicht-, Kfz- oder die Private Unfallversicherung
Versicherungsschutz:
- Hausratversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an
Einrichtungsgegenständen entstehen - sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind
mitversichert.
- Wohngebäudeversicherung:
Ersetzt werden Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper
am Gebäude entstehen.
- Private
Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch
einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit
Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt.
- Kaskoversicherung:
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion
beschädigt, tritt die Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung
leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht
mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
- Private
Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und
dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten
Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der
Krankenversicherung.
In der Silvesternacht entstehen häufig
Verletzungen beim leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Besonders
gefährlich sind selbstgebaute Böller. Kinder sollten nie unbeaufsichtigt
Raketen oder Böller zünden.
Tipps
zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Feuerwerkskörper
müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung
handhabungssicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt.
Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von
Personen über 18 Jahren gezündet werden.
- Nur am
Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) ist böllern erlaubt.
Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern
sowie Kinder- und Altenheimen.
- Raketen
sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder
Flaschen gezündet werden. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt
werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf
Menschen oder Tiere richten.
- Raketen,
die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um
"Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet
werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von
Blindgängern.
Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen
größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung
aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller
in ihre Wohnung verirren. Verirren können sich auch Knaller oder Raketen in
offene Taschen oder Kapuzen.
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Vorsicht-Feuergefahr-im-Advent-und-zu-Silvester-ps_7006.html