Vorsicht Haftungsfalle: Bezugsberechtigte müssen klar ausgewiesen sein
Der Bezugsberechtigte gehört zu einem Versicherungsvertrag wie das Amen zur Kirche. Schließlich wird damit geregelt, wer im Versicherungsfall das Geld bekommt. Aber: Sind Berater hier nachlässig, droht ihnen der Haftungsfall.