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20.01.2010 - dvb-Presseservice

Vorsicht bei neuen Courtagezusagen - Makler überblicken bilanzielle Folgen oft nicht!

Viele VU stellen seit Anfang 2009 Ihre Courtagezusagen um und regeln in den neuen Zusagen, dass Courtagen für Lebens- & Rentenversicherungsverträgen (auch fondsgebundene Verträge) teilweise als Darlehen vorfinanziert werden. Der Versicherungsmakler erhält dann die Courtage voll ausbezahlt, wobei ein Teil aufschiebend bedingt (Stornohaftung) verdient ist und ein Teil als Darlehen vorgeschossen wird.

Diese Vorgehensweise hat erhebliche bilanzielle Auswirkungen, die die meisten Branchenkollegen noch nicht überblicken.

Für diejenigen, die bilanzieren, gerät das Betriebsergebnis in Gefahr und die Hausbank wundert sich über eine steigende Nettokreditaufnahme!

Noch schlimmer zeigt sich dies oft bei den Kollegen, die eine Einnahme-/Überschussrechnung durchführen. Da dort Darlehen nicht bilanziert werden, hat der Makler dies nicht im Blick. Deshalb gibt er im Rahmen einer Selbstauskunft solche Darlehen auch nicht an. Das legen Banken dann als Kreditbetrug aus!

Auf diese Probleme weist die Versicherungswirtschaft bei Vertragsänderung offenbar nicht hin!

Solche Probleme haben Makler, die Honorarvereinbarungen schließen und für größere Beträge Stundungsvereinbarungen und Factoring nutzen, nicht.



Herr Alexander Hoffmann
Assistent des Vorstands
Tel.: +49 931 260 828-0
Fax: +49 931 260 828-79

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für
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