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06.06.2006 - dvb-Presseservice

Vorsicht beim Vorbeifahren an Pannenfahrzeugen in Kurven!

Autofahrer dürfen auch in unübersichtlichen Kurven an dort liegen gebliebenen Pannenfahrzeugen vorbeifahren und dazu die Gegenfahrbahn nutzen.  Sie müssen dann aber besondere Vorsicht beachten, jederzeit mit Gegenverkehr rechnen und sich darauf einstellen, sofort anhalten, ausweichen oder die Gegenfahrbahn räumen zu können. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.) berichtet, war auf einer Landstraße unmittelbar hinter einem  Ortsausgang ein Pannenfahrzeug liegen geblieben. In der Dämmerung näherten sich der Stelle, die in einer durch Sträucher verdeckten Kurve lag, aus unterschiedlichen Richtungen zwei Pkws: Ortsauswärts bewegte sich ein VW Golf auf das mit Warnblinklicht am Rand der Gegenfahrbahn stehende Pannenfahrzeug zu. Da er bereits vor Verlassen der Ortschaft  stark beschleunigt hatte, war er ca. 80 km/h schnell. Aus  der anderen Richtung näherte sich eine VW Polo-Fahrerin.

Weil das Pannenfahrzeug die Fahrspur der Frau teilweise versperrte, drosselte sie ihr Tempo und begann dann – unter teilweiser Nutzung der Gegenfahrbahn –  langsam an dem liegen gebliebenen Wagen vorbeizufahren. Der ihr entgegenkommende Golffahrer vollzog beim ersten Sichtkontakt mit dem Polo sofort ein heftiges Bremsmanöver und versuchte, nach links auszuweichen. Es kam aber trotzdem zum Zusammenstoß. Beide Unfallbeteiligten gaben später dem jeweils anderen die Schuld an dem Crash. Das OLG Koblenz entschied jedoch, dass beide je zur Hälfte haften müssten (Urt. v. 07.11.2005 - 12 U 1240/04). 

Der Mann sei zwar situationsbezogen zu schnell gefahren. Die Polofahrerin trage aber eine Mitschuld an dem Unfall. Zwar habe sie auch in einer unübersichtlichen Kurve an dem liegen gebliebenen Fahrzeug vorbeifahren und dazu auf die Gegenfahrbahn ausscheren dürfen. Sie hätte dabei aber besondere Vorsicht walten lassen müssen. Wenn sie dies getan und – ebenso wie der Golffahrer – sofort nach dem ersten Sichtkontakt gebremst hätte, so das Gericht, dann wäre der Unfall vermieden worden. 



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