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02.02.2010 - dvb-Presseservice

Vorsicht vor Pensionszusagen mit Kapitalwahlrecht

Pensionszusagen und Unterstützungskassenversorgungen mit einseitigem Kapitalwahlrecht des Arbeitnehmers führen zur sofortigen Versteuerung des Versorgungskapitals bei Rentenbeginn, auch wenn sich der Arbeitnehmer für die lebenslängliche Rente entscheidet. Darauf weist das BAV-Beratungsunternehmen febs Consulting in seinem neuesten Newsletter unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11.11.2009 hin. Darin hatte der BFH festgelegt, dass es für die Annahme des steuerlichen Zuflusses schon ausreicht, wenn der Arbeitnehmer ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers den Leistungserfolg herbeiführen kann. febs-Chef Andreas Buttler rät deshalb zu einer sofortigen Überprüfung aller Pensionszusagen und Unterstützungskassen.

Weitere Details zum Urteil bietet febs unter http://www.febs-consulting.de/aktuelles.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
http://www.febs-consulting.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Vorsicht-vor-Pensionszusagen-mit-Kapitalwahlrecht-ps_16926.html