Vorsorgevollmacht: Im Zweifel gültig?

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, dann muss die mögliche Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung strengstens geprüft werden. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um die Gültigkeit einer Vollmachtsurkunde zu erschüttern, so der BGH in seinem aktuel ...

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