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25.08.2006 - dvb-Presseservice

Vorstands-Chef Hoberg: "Zentralisierung im Gesundheitswesen wird durch Reformgesetz vorbereitet"

Vergleich mit Folgen des "Ermächtigungsgesetzes" nicht beabsichtigt

Einen Vergleich des jetzt im Entwurfsstadium vorliegenden Gesetzes für eine Gesundheitsreform mit dem "Ermächtigungsgesetz" ist vom Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, nicht beabsichtigt.

Hoberg: "Der Eindruck, mit dem Begriff die demokratisch gewählte und legitimierte Bundesregierung in die Nähe des Ermächtigungsgesetzes und seiner unheilvollen Folgen zu rücken, war von mir nicht beabsichtigt."

In Bezug auf den vorliegenden Arbeitsentwurf des Reformgesetzes bleibt Hoberg jedoch bei seiner Feststellung, dass mit diesem Vorhaben die schrittweise Zentralisierung und Verstaatlichung des Gesundheitswesens vorbereitet wird.



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