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25.08.2006 -
dvb-Presseservice
Vorstands-Chef Hoberg: "Zentralisierung im Gesundheitswesen wird durch Reformgesetz vorbereitet"
Vergleich mit Folgen des "Ermächtigungsgesetzes" nicht beabsichtigt
Einen Vergleich des jetzt im Entwurfsstadium vorliegenden Gesetzes für eine Gesundheitsreform mit dem "Ermächtigungsgesetz" ist vom Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg,
nicht beabsichtigt.
Hoberg: "Der Eindruck, mit dem Begriff die demokratisch gewählte und legitimierte Bundesregierung in die Nähe des Ermächtigungsgesetzes und seiner unheilvollen
Folgen zu rücken, war von mir nicht beabsichtigt."
In Bezug auf den vorliegenden Arbeitsentwurf des Reformgesetzes bleibt Hoberg jedoch bei seiner Feststellung, dass mit diesem
Vorhaben die schrittweise Zentralisierung und Verstaatlichung des Gesundheitswesens vorbereitet wird.
AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
Deutschland
www.aok.de/bw
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Vorstands-Chef-Hoberg-Zentralisierung-im-Gesundheitswesen-wird-durch-Reformgesetz-vorbereitet-ps_2175.html