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09.05.2008 - dvb-Presseservice

Vorzeitiger Ausstieg mit Arbeitszeitkonto – worauf man achten muss

Die Rechnung scheint einfach: Man macht Überstunden, spart sie an und geht dafür früher in Rente. Darauf können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. Doch was ist, wenn man den Job wechselt oder der Betrieb pleite geht? Und welche Folgen hat so ein Lebensarbeitszeitkonto für Rente und Krankenversicherung? Das Altersvorsorgeportal www.ihre-vorsorge.de der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover gibt Antworten.

Lebensarbeitszeitkonten sind wie ein Sparplan auf Freizeit. Bislang wurden sie vor allem genutzt, um eine längere Auszeit zu nehmen. Jetzt steht der vorzeitige Renteneinstieg im Fokus. Dazu wird entweder Zeit in Form von Überstunden oder Geld eingezahlt. Alternativ verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Dafür gibt es nach einem vorzeitigen Ausstieg weiter Geld vom Arbeitgeber.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein solches Modell einigen, müssen sie verschiedene Punkte beachten. Ist in der Vereinbarung der vorzeitige Ausstieg im Alter als Ziel festgelegt, bleibt das Guthaben auf dem Langzeitkonto auch in wirtschaftlich schwachen Zeiten geschützt. Sonst muss es unter Umständen bei Kurzarbeit aufgebraucht werden. Wichtig ist auch, dass die Firma sich für den Fall einer Insolvenz versichert hat, damit der Arbeitnehmer bei einer Pleite nicht in die Röhre guckt.

Wer sich für ein Lebensarbeitszeitkonto entscheidet, wettet auf seine gute Gesundheit. Denn eine niedrigere Gehaltsauszahlung bedeutet im Krankheitsfall weniger Krankengeld. Und wer in der Freistellungsphase krank wird, verbringt die lang ersehnte Freizeit unter Umständen im Krankenhaus. Ein weiterer Nachteil: Wer geringere Beiträge zahlt, weil Teile seines Gehalts auf das „Sparkonto“ fließen, bekommt später entsprechend weniger gesetzliche Rente. www.ihre-vorsorge.de zeigt in seinem aktuellen Topthema, worauf man achten muss.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
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