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09.02.2011 - dvb-Presseservice

VuV fordert allgemein verbindliche Kriterien für vermögensverwaltend gemanagte Fonds

- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) erarbeitet verlässliche Definition für Anleger und Markt - Starke Wachstumschancen für vermögensverwaltend gemanagte Fonds - Als Kerninvestment besonders für private Anleger geeignet - Steuerliche Gleichbehandlung von Investmentfonds-Sparplan und Lebensversicherungen verbessert private Altersvorsorge

Der VuV drängt auf eine allgemein akzeptierte Definition für vermögensverwaltend gemanagte Fonds. Derzeit fällt diese Produktgruppe bei den Fondsanalysten und beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) unter die Rubrik der Mischfonds. Eine vom Markt anerkannte Definition existiert nicht. Auch die Ratingagenturen haben bisher keine gängige Klassifizierung für vermögensverwaltend gemanagte Fonds etabliert. Das Volumen dieser Fondsspezies ist beachtlich: Von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2007 ist es auf heute 26 Milliarden Euro angewachsen, Tendenz steigend.

Um Anlegern und Markt eine noch höhere Produktsicherheit zu gewährleisten, hat eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des VuV vier Kriterien für die Definition von vermögensverwaltend gemanagten Fonds erarbeitet:

1. Der Fonds investiert in mehr als eine Anlageklasse gleichzeitig.

2. Der Fonds muss als Basisinvestment geeignet sein.

3. Der Fonds muss eine risikoadjustierte Rendite anstreben.

4. Der Fonds muss frei von Interessenkonflikten gemanagt werden.

„Vermögensverwaltende Fonds sind ein Basisinvestment, gerade für den privaten Investor. Der Anleger muss sich jedoch darauf verlassen können, dass diese Fonds auch die gleiche Zielsetzung verfolgen. Eine einheitliche Definition, aufbauend auf unseren Kriterien bietet dem Anleger Produkt- und Investmentsicherheit“, so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV, bei einer Podiumsdiskussion am Rande des diesjährigen Fondskongresses in Mannheim.

Der Verband spricht zurzeit mit unterschiedlichen Interessengruppen, um im Sinne der Verbraucher und des Finanzmarktes klare Regeln für diese Fondsgruppe aufzustellen.

Positiv bewertet der VuV die jüngst veröffentlichen Pläne der CDU und CSU, Sparpläne von Investmentfonds steuerlich gleich zu Lebensversicherungen zu stellen. „Anleger können in die meisten vermögensverwaltend gemanagten Fonds auch als Sparplan einzahlen. Eine steuerliche Gleichbehandlung zu Lebensversicherungen ist im Hinblick auf eine verbesserte private Altersvorsorge der Sparer nur zu unterstützen“, so der Verbandsvorsitzende Schlösser.



Frau Annette Matzke
Tel.: +49(0)221-420 75-24
E-Mail: am@stockheim-media.com

VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter
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Deutschland
www.vuv.de

Über den Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter. Ein zentrales Anliegen des VuV ist es, dazu beizutragen, unabhängige Vermögensverwalter als wichtige Partner am Kapitalmarkt zu etablieren, den Kontakt und den Austausch unter den Mitgliedern und zur Öffentlichkeit zu stärken sowie das Branchenbewusstsein zu festigen. Dem 1997 gegründeten Verband gehören derzeit über 200 Mitglieder bzw. rund die Hälfte aller unabhängigen Finanzportfolioverwalter in Deutschland mit einem Gesamtvolumen der Assets under Management von derzeit rund 55 Milliarden Euro an.

Weitere Informationen zum Verband sowie ein vollständiges Verzeichnis seiner Mitglieder finden Sie unter www.vuv.de.