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23.11.2011 - dvb-Presseservice

Wörterbuch Versicherung – Deutsch: Das spezielle Weihnachtspräsent für Ihre Kunden

Die kommende Weihnachtszeit bietet wieder einen willkommenen Anlass, sich bei seinen Geschäftspartnern und Kunden mit einem kleinen Präsent zu bedanken. Ein passendes Geschenk auszuwählen ist aber gar nicht so leicht. Zudem sind bei der Abgabe von Weihnachtsgeschenken an Kunden oder Geschäftsfreunde die steuerlichen Auswirkungen zu beachten.

Umfassend – außergewöhnlich - praxisnah

Gelungene Geschenke bleiben lange in Erinnerung und tragen zu einer positiven Bindung an das schenkende Unternehmen bei. Aber trotz des reichhaltigen Angebots an speziellen Werbe- und Kundengeschenken ist es durchaus nicht einfach, ein passendes Präsent auszuwählen. Denn es soll den Geschmack meist mehrerer Personen treffen und sich gleichzeitig von den Geschenken anderer abheben. Mit dem „Wörterbuch Versicherung – Deutsch“ von Wolters Kluwer Deutschland können sich Unternehmen nicht nur für die entgegengebrachte Treue im Geschäftsjahr 2011 bei ihren Kunden bedanken, sie schaffen mit dem informativen Ratgeber eine gute Kommunikationsgrundlage. Denn für viele Kunden stellt das Fachchinesisch in ihren Versicherungsverträgen ein schier unlösbares Rätsel dar. Aus dem Blickwinkel eines Verbrauchers erklärt die Autorin Kirstin von Elm auf humorvolle Weise die Versicherungswelt und ihre Fachbegriffe wie "Allgefahrendeckung" oder "Zillmerung". Abgerundet wird dieser Ratgeber im handlichen Taschenformat für das Büro, zu Hause und unterwegs durch eine Sammlung kurioser Urteile und Comics, die zum Schmunzeln anregen.

35-EUR-Grenze beachten

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner bieten aber auch einen steuerlichen Vorteil: Sie können bis zu einer Höhe von 35 EUR pro Person und Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Hier greift eine Ausnahmeregelung, denn Geschenke an andere Personen, die keine Mitarbeiter sind, sind eigentlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen erfolgen. Aufgepasst: Wird der Betrag von 35 EUR auch nur um einen Cent überschritten, so scheidet der Betriebsausgabenabzug vom ersten Euro an aus. Geschenke an die eigenen Angestellten können hingegen immer als Betriebsausgaben abgesetzt werden und zwar unabhängig von ihrem Wert und der evtl. Versteuerung beim Arbeitnehmer.

Mehr Informationen zum Wörterbuch Versicherung – Deutsch unter http://www.wkdis.de/fachchinesisch



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