Anzeige
07.02.2006 - dvb-Presseservice

Württembergischer Landessportbund verbessert Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche

Der WLSB schließt als erster Landessportbund einen Pauschalvertrag für alle Vereine mit der gesetzlichen Unfallversicherung VBG

Durch die heutige Unterzeichnung eines Rahmenvertrags mit der gesetzlichen Unfallversicherung VBG bietet der Württembergische Landessportbund den gewählten und berufenen Ehrenamtsträgern in seinen Mitgliedsorganisationen einen erheblich besseren Versicherungsschutz. Bisher war der Unfallversicherungsschutz für die ehrenamtlich Tätigen in Sportvereinen und Sportverbänden des WLSB über den Sportversicherungsvertrag an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden. Nun leistet die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) Hilfe – auch bei schweren Unfällen, notfalls ein Leben lang. „Der Rahmenvertrag zwischen WLSB und VBG ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherung des bürgerschaftlichen Engagements im württembergischen Sport“, erklärt WLSB-Präsident Klaus Tappeser. „Der Vertrag ergänzt den vorhandenen Versicherungsschutz, den wir über unseren Sportversicherungsvertrag mit der ARAG bereits haben.“

Seit Januar 2005 ermöglicht das „Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger“ die zusätzliche Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in Vereinen, Fachverbänden, Landesfachverbänden und anderen Anschlussorganisationen wie den Sportkreisen im WLSB. Von den Bundestagsabgeordneten Ute Kumpf und Klaus Riegert wird dieser Vertrag sehr begrüßt. In einer abgestimmten Erklärung wird festgestellt: „Dieser Vertrag setzt die Forderungen der Enquetekommission ‚Bürgerschaftliches Engagement’ in vorbildlicher Weise in die Praxis um. Wir hoffen, dass weitere Organisationen diesem Beispiel folgen und die vielen ehrenamtlich Tätigen in Deutschland in ihrer wichtigen Arbeit absichern.“

Der Württembergische Landessportbund ist der erste Sportverband in Deutschland, der solch einen Rahmenvertrag abschließt, bei dem automatisch alle Ehrenamtsträger seiner Mitgliedsorganisationen über die VBG unfallversichert sind.

Was leistet die Versicherung?
Vom Krankenbett bis zur Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft – bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmert sich die VBG um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie um die finanzielle Absicherung ihrer Versicherten. Die Höhe der Entgeltersatzleistungen und Renten für freiwillig versicherte gewählte Ehrenamtsträger richtet sich innerhalb der gesetzlichen Bemessungsgrenzen nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen vor dem Versicherungsfall. Bei Ehrenamtlichen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wird ein Jahresmindesteinkommen zu Grunde gelegt. Die Versicherten profitieren davon, dass die Sachleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungen gebunden sind.

Was kostet die Versicherung?
Beim neuen Rahmenvertrag, über den jeder gewählte und berufene Ehrenamtliche in WLSB-Mitgliedsorganisationen automatisch über die VBG unfallversichert ist, entrichtet der Verein an den WLSB eine pauschale Gebühr von 0,06 Euro pro Mitglied und Jahr. Das ist möglich durch ein Minimum an Verwaltungsaufwand und ein unbürokratisches Vorgehen über den Landessportbund und seine Mitgliedsorganisationen. „Der Rahmenvertrag schafft eine einfache Handhabung mit einem minimalen Aufwand an Bürokratie für die Betroffenen“, bestätigt Susanne Heyne, Vorsitzende des Sportausschusses der VBG.



N.N.
Frau Daniela Dalhoff
Tel.: 0 40 / 51 46 25 25
Fax: 0 40 / 51 46 22 55
E-Mail: Daniela.Dalhoff@vbg.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Deutschland
www.vbg.de