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30.01.2008 - dvb-Presseservice

Wachstum bei der Riester-Rente; erfreuliche Geschäftsentwicklung bei der Basisrente

Die Nachfrage nach Riester- und Basisrentenverträgen ist auch im Jahr 2007 weiter gestiegen. Dies zeigen erste vorläufige Ergebnisse zur Geschäftsentwicklung des Jahres 2007. Insgesamt konnten die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengeschlossenen Lebensversicherungsunternehmen 2,1 Millionen neue Riester-Renten abschließen (Vorjahr: 2,0), das entspricht einem Plus von 2,5 Prozent. Etwa ein Drittel (677.500 Verträge) der Abschlüsse wurden allein im letzten Quartal erzielt. Während diese Werte nur leicht über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres liegen, hat sich das Geschäft mit der Basisrente im Jahresvergleich mehr als verdoppelt. In 2007 konnte mit gut 311.300 Neuverträgen (2006: 173.700) ein Plus von über 79 Prozent erreicht werden. Das letzte Quartal 2007 hat mit etwa 119.500 Verträgen überproportional zum Gesamtgeschäft beigetragen. Der durchschnittliche Jahresbeitrag pro eingelöstem Versicherungsschein betrug bei Basisrenten etwa 2.300 Euro, rund drei Mal so viel wie bei privaten Rentenversicherungen.

Die hohe Zulagen-Förderung macht Riester-Verträge gerade für Geringverdiener attraktiv: Der Anteil staatlicher Zulagen am Gesamtbeitrag (Förderquote) kann bis zu 90 Prozent betragen. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass eigene Beiträge plus Zulagen zusammen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens erreichen. Bei niedrigen Einkommen reduziert die Summe der staatlichen Zulagen diesen selbst aufzubringenden Eigenbeitrag stark, bei kinderreichen Familien oft bis auf Null. Im letzten Fall hat der Riester-Sparer aus eigenen Mitteln sogar nur den Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr zu tragen. 

Die Riester-Rente hat seit Anfang diesen Jahres ihre höchste Förderstufe erreicht. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr je kindergeldberechtigtes Kind. Für ab dem Jahr 2008 Neugeborene wurde die Kinderzulage sogar auf 300 Euro angehoben. Die Versicherungsbeiträge können darüber hinaus im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Ist die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz.



Herr Stephan Gelhausen
Tel.: 030 / 20 20 – 51 13
E-Mail: s.gelhausen@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
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