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24.08.2010 - dvb-Presseservice

Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen bieten keine Planungssicherheit

Gesetzliche Krankenkassen können ihre Wahltarife jederzeit schließen. Die Versicherten müssen dann eine neue Zusatzabsicherung abschließen – sofern Alter und Gesundheitszustand dies noch ermöglichen.

Mit der Techniker Krankenkasse hat erstmals eine gesetzliche Krankenkasse ihren Wahltarif „Privatpatient“ geschlossen; die Versicherten können ihn nur noch bis Ende des Jahres in Anspruch nehmen. So lange werden sie beim Arzt noch wie Privatpatienten angesehen, weil ihre Kasse bis zum 3,5-fachen Gebührensatz erstattet. In der Zwischenzeit müssen sich diese Versicherten aber nach einer anderen Zusatzabsicherung umsehen. „Der Fall offenbart die Schwäche von Wahltarifen bei gesetzlichen Anbietern – die Versicherten haben keinerlei Planungssicherheit“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.

Wahltarife sind im Prinzip Zusatztarife, mit denen eine gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten ein höheres Absicherungsniveau ermöglicht. Angebote bestehen vor allem für Reiseschutz, Zahnersatz und im Krankenhausbereich. Im Gegensatz zu privaten Zusatzversicherungen, die einige Krankenkassen in Kooperation mit privaten Versicherern auch im Programm haben, fehlt Wahltarifen bei gesetzlichen Krankenkassen aber die versicherungstechnische Grundlage wie in der PKV. So erfolgt z. B. keine Kapitalstockbildung, mit der die vereinbarten Leistungen für die Versicherten dauerhaft sichergestellt sind. Auch eine Risikoprüfung, die verhindert, dass der Tarif binnen kürzester Zeit zu einem Verlustgeschäft für die Versichertengemeinschaft und damit auch für den Versicherer wird, existiert nicht.

Die Konstruktionsmängel von Wahltarifen bei gesetzlichen Anbietern führen dazu, dass der Kunde seinen ergänzenden Versicherungsschutz bereits nach einer kurzen Übergangszeit schon wieder verlieren kann – schlimmer noch: Abhängig von seinem Alter und Gesundheitszustand erhält er unter Umständen auch keinen neuen bei einem privaten Anbieter. „Gesetzlich Versicherte sollten zusätzliche Absicherungen deshalb immer bei privaten Anbietern vereinbaren“, sagt Keller.

Auch die politische Diskussion über Zusatzabsicherungen flammt derzeit wieder auf: Union und FDP wollen im Zuge der Gesundheitsreform die Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen deutlich einschränken. Nach den Planungen für den Gesetzentwurf sollen zukünftig nur noch Tarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattung möglich sein; alle anderen müssten – unabhängig davon, ob der Versicherer den Tarif fortführen will – geschlossen werden.



Herr Frank Heinemann
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