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03.09.2010 - dvb-Presseservice

Wann Versicherer nach dem Wildunfall zahlen

Tierische Begegnungen in der Dämmerung

Auf Deutschlands Straßen wird es in den nächsten Wochen lebendig: Vorsicht ist vor allem in der Dämmerung überall dort geboten, wo Büsche und Bäume Waldtieren Rückzugsräume bieten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Besonders im ländlichen Raum kann es durch Wildwechsel zu unangenehmen tierischen Begegnungen kommen. Gut, wer sich im Falle eines Falles auf eine Teilkaskoversicherung verlassen kann.“

Die Teilkaskoversicherung springt nämlich ein, wenn Hirsch & Co. ins Auto rennen. Lilo Blunck: „Allerdings gibt es einiges zu beachten. Versichert sind Zusammenstöße ausschließlich mit Haarwild. Dazu zählen etwa Damwild, Feldhase und Fuchs.“

Flattert aber ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt der Kfz-Versicherer nicht. Mittlerweile bieten allerdings viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an, so dass auch bei Schäden durch andere Tiere wie Kuh, Pferd oder Schaf reguliert wird.

Weichen Autofahrer großen Tieren aus, zahlt die Assekuranz auch, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. „Aber Vorsicht“, mahnt Lilo Blunck, „wenn uns Kleintiere vors Auto laufen: Dann winkt der Versicherer ab! Denn wer durch ein solches Ausweichmanöver einen Schaden riskiert, handelt unverhältnismäßig.“

Vorbildlich verhalten sich Autofahrer nach einem Wildunfall so: Unfallstelle absichern, Polizei oder Forstamt alarmieren. Das Wild nicht einladen, höchstens von der Fahrbahn ziehen. Blut- und Haarspuren am Fahrzeug nicht beseitigen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Bei Schildern wie diesem oder ähnlichen: Augen auf und Fuß vom Gas. Denn Kfz-Versicherer zahlen nicht nach jedem Unfall. Foto: BdV/Dreyling

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wann-Versicherer-nach-dem-Wildunfall-zahlen-ps_19359.html