Wann endet die Frist für ein Widerspruchsrecht, über das nicht belehrt wurde?

Ohne Belehrung über das Widerspruchsrecht beginnt die Frist für den Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag nicht zu laufen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Beiträge beginnt nicht vor Erklärung des Widerspruchs.

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