Wann gilt Hautkrebs als Berufskrankheit?

29.10.2014 – Hautkrebs stellt nur dann eine Berufskrankheit dar, wenn er durch bestimmte feste Stoffe wie zum Beispiel Ruß oder Teer verursacht worden ist. Mit diesem Beschluss vom 22. Oktober 2014 (Az.: 1 A 1901/14) hat das Oberverwaltungsgeri ...

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