Wann kann das Gericht auf einen Sachverständigen verzichten?
Der Tatrichter darf auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag. Außerdem muss er den Parteien zuvor einen Hinweis erteilen, dass er auf eigene Sachkunde baut.