Wann sind Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten absetzbar?
Ausgleichszahlungen für den Versorgungsausgleich können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn durch die Zahlungen eine Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen vermieden wird.