Warnung: Mögliche VSH-Haftungslücken bei Vergütungen über Honorar und Provision

Obacht: Vermittler, die sowohl Honorare als als auch Provisionen annehmen, könnten Haftungsdefizite in den bisher üblichen Vermögenschadenhaftpflicht-Verträgen (VSH) haben, warnt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler.

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