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11.05.2011 - dvb-Presseservice

Was ändert sich durch das neue Anlagerecht für den Vermittler?

Am 6. April hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts verabschiedet. Damit geht die Reglementierung der deutschen Anlageberatung in die nächste Runde.

Folgt man dem Gesetzentwurf der Regierung, so können Anlegern aufgrund des vergleichsweise geringen Regulierungsniveaus, insbesondere durch unseriöse Anbieter und Vermittler im sogenannten grauen Kapitalmarkt, finanzielle Schäden drohen. Diesen möglichen Schäden möchte die Regierung durch eine effizientere Regulierung und strengere Beaufsichtigung des Kapitalmarktes entgegen wirken.

Gefordert sind eine anlegergerechte Beratung, eine Offenlegung von Provisionen und die Zurverfügungstellung eines Protokolls für den Anleger. Daneben werden strengere Anforderungen an Inhalt und Prüfung von Verkaufsprospekten sowie die Einführung eines Kurzinformationsblattes für jede Anlage gefordert. Insbesondere das Informationsblatt soll den Anleger in kurzer und verständlicher Form über die ihm angebotene Vermögensanlage informieren. Daneben sollen für Emittenten von Vermögensanlagen strengere Rechnungslegungspflichten eingeführt werden und das Prospekthaftungsrecht zu Gunsten des Anlegers angepasst werden.

Die für den Vermittler allerdings wohl größte Herausforderung liegt in der bewussten Stärkung des Anlegerschutzes am Point of Sale. Änderungen ergeben sich hier insbesondere in zwei Bereichen. Zum einen werden ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung zur Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen sowie für die Finanzanlageberatung gemacht. Zum anderen sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf gewerbliche Finanzanlagevermittler übertragen werden.

Grundlage für den Gesetzentwurf vom 6.4.2011 ist letztlich der Koalitionsvertrag der Regierung, nach dem die Schaffung eines konsistenten Finanzdienstleistungsrechts mit einem angemessenen Anlegerschutz unabhängig vom Produkt und vom Vertriebsweg umgesetzt werden soll. Die Regulierung der Anlageberatung soll dabei in Anlehnung an das Versicherungsvermittlerrecht erfolgen. Im Ergebnis sollen Kunden die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich eventueller Rückvergütungen einfach erkennen können.

Erste Ansätze hierzu hat das Verbraucherministerium bereits im Juni 2009 in einem 10 Punkte umfassenden Thesenpapier im Rahmen der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ niedergelegt. Insbesondere wurde dort unter anderem festgehalten, dass es das Ziel einer Finanzberatung sein muss, dem Verbraucher diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen. Hinter diesem Ziel müssen insbesondere auch Vertriebsanreize in den Hintergrund treten.

Im Ergebnis sollen also folgende Ziele durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erreicht werden:

Der derzeitige Planungsstand sieht hinsichtlich Inkrafttreten und Übergangsregelung derzeit folgendes vor:

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz gibt es noch eine Menge Unklarheiten, die noch durch Rechtsverordnungen geregelt werden müssen. Insbesondere betrifft dies den Umfang und Inhalt der vorzuweisenden Berufshaftpflichtversicherung sowie der abzulegenden Sachkundeprüfung. Auch sind die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten bisher nicht abschließend geklärt. Selbstverständlich wird TUTOR-CONSULT Sie weiter informieren über aktuelle Entwicklungen im Anlagerecht.

Weitere Infos zum Thema der Reglementierung der Anlageberatung in Deutschland:
 Was kostet das neue Anlagerecht den Vermittler?
 Qualitätsanforderungen für Anlageberater – eine ganze Branche muss sich neu erfinden

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