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19.12.2011 - dvb-Presseservice

Was übernimmt die Versicherung?

Unwetter über Deutschland.

Große Teile Deutschlands werden am heutigen Tag von Orkan „Joachim“ heimgesucht. Sturmböen bis zu 180 Stundenkilometer werden erwartet. Weniger Sorgen muss sich derjenige machen, der sein Hab und Gut versichert hat. Doch was, wenn der Sturm tatsächlich Schäden an Haus oder Auto anrichtet? Der Bund der Versicherten (BdV) hat wertvolle Tipps, wie sich Verbraucher im Schadensfall verhalten sollten, um Ansprüche gegen ihre Versicherung geltend zu machen.

Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV: „Tatsächlich gibt es bei der Meldung eines Sturmschadens Einiges zu beachten. So hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel zu beweisen, dass tatsächlich Windstärke acht geherrscht hat. Denn erst ab dieser Windstärke muss der Versicherer tatsächlich leisten.“ Weitere Tipps und Hinweise können dem Merkblatt „Unwetter“ entnommen werden. Das Merkblatt kann unter http://www.bundderversicherten.de/sontiges/versicherungen-unwetter heruntergeladen werden.



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