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17.04.2009 - dvb-Presseservice

Was Eltern über die Kinderinvaliditätsversicherung wissen sollten: Schutz nach Unfall oder Krankheit

Das größte Unglück für Eltern ist, wenn ihren Kindern etwas passiert: Unfälle und Krankheiten lassen sich nicht immer verhindern. Doch Versicherer versprechen Hilfe bei den finanziellen Folgen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wir haben dazu die Angebote von Kinderinvaliditätsversicherungen auf den Prüfstand gestellt.“

Zwar sind Kinder auf Schulwegen und während der Schulzeit über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Aber die greift nicht in der Freizeit. Die private Unfallversicherung dagegen bietet 24 Stunden Schutz, allerdings nur nach einem Unfall. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet zudem nach einer Krankheit. Wie wichtig das sein kann, zeigt die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes: Deutlich mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Kinder bis 15 Jahre waren im Jahr 2007 krankheitsbedingt in diese Lage gekommen. Die Kinderinvaliditätsversicherung wird als Rente, Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem gezahlt. Die Rente gibt es lebenslang. Sie wird allenfalls eingestellt, wenn das Kind nicht mehr schwerbehindert ist. Der einmalige Kapitalbetrag ist empfehlenswerter, weil das Geld so flexibler verwendet werden kann, etwa für den bedarfsgerechten Umbau des Hauses. Lilo Blunck: „Ein Problem gibt es dabei trotzdem: Die Summen sind meistens zu gering für eine nachhaltige Absicherung.“ Bei Mädchen müssen die Eltern für die Renten-Variante tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen für eine monatliche Leistung von 1.000 Euro einen Beitrag ab 23 Euro im Monat. Für Jungs müssen Väter und Mütter mit etwa 27 Euro rechnen. Die Prämie für eine Kapitalzahlung von 100.000 Euro liegt für beide monatlich bei ungefähr elf Euro. Lilo Blunck kritisiert: „Negativ aufgefallen sind uns die Gesundheitsfragen. Da wird nach Erkrankungen gefragt, die von Fall zu Fall bis zu zehn Jahre oder mehr zurückliegen können. Besonders ärgerlich ist das Auskunftsbegehren der Versicherer nach vererbbaren Krankheiten der gesamten Familie.“ Auf vollkommenes Unverständnis treffen bei der BdV-Chefin Angebote, die angeborene Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof längst entschieden hat (Az. IV ZR 252/06), dass eine solche Klausel unzulässig ist. „Eltern sollten wissen, dass sie ihre Kinder nicht gegen alle Unfälle und Krankheiten versichern können,“ erläutert die Vorstandsvorsitzende: „Bei den meisten Anbietern sind Psychosen, Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen ausgeschlossen.“ Äußerst ärgerlich: Viele Gesellschaften lehnen die Versicherung des ersten Lebensjahres ab.



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