Was Firmenerben jetzt tun können

Verwirrung um den Vertrauensschutz Erbrecht:  Was Erben wissen sollten Alleinerbe Der Alleinerbe erbt als einzige Person. Er tritt rechtlich " in die Fußstapfen des Verstorbenen" und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten.

Handelsblatt aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen