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11.05.2006 - dvb-Presseservice

Was Sie gegen steigende Immobilienzinsen tun können

„Baugeld preiswert wie nie“ – viele Eigenheimbesitzer lesen solche Schlagzeilen mit Neid, denn wer noch vor wenigen Jahren eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat, muß gut doppelt so viel wie heute bezahlen. In den vergangenen Wochen und Monaten zeigt sich bei den Zinssätzen aber ein deutlicher Aufwärtstrend. Die Experten von Dr. Klein gehen davon aus, daß sich dieser Zinsanstieg noch weiter verstärken wird.

Forwarddarlehen sichern steigendes Zinsrisiko ab

Immobilienbesitzer mit einem bald auslaufenden Darlehensvertrag können sich bereits heute die noch günstigen Zinsen sichern. Bis zu 42 Monate vor Laufzeitbeginn und damit vor Auslaufen der Zinsbindung des bereits vorhandenen Darlehens, lassen sich so genannte Forwarddarlehen abschließen. Prinzipiell handelt es sich dabei um einen einfachen Darlehensvertrag, dessen Beginn weit in der Zukunft liegt. Zinsen und Tilgung beginnen erst zum vereinbarten Zeitpunkt zu laufen. Innerhalb der so genannten Forwardperiode, dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und gewähltem Beginn fallen keine Bereitstellungszinsen an. Die Banken erheben in dieser Zeit allerdings einen minimalen Forwardaufschlag pro Monat, der auf den vereinbarten Zinssatz aufgeschlagen wird.  

Rechenbeispiel

Ein Darlehen über 100.000 Euro soll aufgenommen werden. Die Zinsfestschreibung soll 10 Jahre betragen, die Laufzeit am 15. April 2007 beginnen. Vertragsabschluß ist im Juni 2006. Zum Tag des Abschlusses beträgt der aktuelle Zinssatz nominal 4,15%. Für die Monate Juni bis April berechnet die Bank einen Zinszuschlag von 0,015 Prozentpunkten pro Monat, insgesamt also 0,15%. Dieser wird auf den Zinssatz addiert. Der Gesamtzinssatz für das Darlehen beläuft sich damit auf 4,30% nominal. 

Vorteile eines Forwarddarlehens

Ein Forwarddarlehen bietet aus Kundensicht zahlreiche Vorteile. Bereits heute lassen sich damit die aktuell noch niedrigen Zinsen auch für die Zukunft sichern. Durch die garantierten Konditionen erhält der Darlehensnehmer eine verläßliche  Planungsgrundlage für die nächsten Jahre und das bestehende Risiko weiter steigender Zinsen wird wirkungsvoll minimiert.  

Wer etwa von seinem ihm nach §489 BGB zustehenden Recht Gebrauch macht, ein Darlehen mit langer Zinsbindung nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen, kann mit einem entsprechend datierten Forwarddarlehen bares Geld sparen.



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