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06.02.2008 - dvb-Presseservice

Was ab 1. Januar 2009 passiert

Die künftige Abgeltungssteuer, die auch „Quellensteuer” heißt, unterscheidet sich nicht nur einfach so von der bisherigen Regelung, sie ist auch neuartig. Denn zum ersten Mal wird eine der Einkunftsarten, die wir im deutschen Einkommensteuerrecht kennen, aus der bislang üblichen Systematik heraus gelöst.

Hintergrund: Üblicherweise kennt das deutsche Einkommensteuerrecht insgesamt sieben Einkunftsarten. Etwa aus unselbstständiger und auch aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung und eben auch aus der Kapitalanlage. Die einzelnen Einkunftsarten werden, vereinfacht formuliert, saldiert. Es werden bestimmte Freibeträge und sonstige Steuervergünstigungen berücksichtigt, so dass sich am Ende das „zu versteuernde Einkommen” ergibt. Auf dieser Basis ermittelt die Finanzverwaltung dann die Steuerschuld mit Hilfe des progressiven Einkommensteuertarifs.

Dies bedeutet: Je höher das Einkommen, desto mehr davon verlangt das Finanzamt, weil die Steuerzahler nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit, so der Fachbegriff, behandelt werden (sollen). Der Spitzensteuersatz beträgt im Übrigen 45 Prozent (plus Soli-Zuschlag und oft auch Kirchensteuer) für Bestverdienende. Darin enthalten sind drei Prozentpunkte „Reichensteuer”, die die SPD damals bei Zustandekommen der Großen Koalition durchgesetzt hatte.

Künftig neu: Ab dem kommenden Jahr gehören Kapitaleinnahmen nicht mehr zu jenen sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts. Deshalb unterliegen Zinsen & Co. nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz dem Zugriff des Finanzamts, sondern mit einer einheitlichen Abgabe von 25 Prozent. Politisches Ziel dieser Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Indem also Kapital bei uns im Land gehalten oder aber im Ausland investiertes Geld wieder zurückgeholt wird.

Klar ist: Die künftige Abgeltungssteuer ist vor allem für Aktien- sowie Aktienfonds-Investoren ein Ärgernis. Denn sobald Privatanleger ihren eigenen Sparerpauschbetrag, das sind 801 Euro pro Jahr und Person, ausgeschöpft haben, müssen sie auch für realisierte Kursgewinne bei Wertpapieren besagte 25-prozentige Quellensteuer zahlen. Die bislang bekannte Spekulationsfrist, auf deren Grundlage Wertpapier-Gewinne steuerfrei bleiben, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate vergangen sind, wird es also ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben. Was sich auf dem Papier vergleichsweise harmlos liest, hat in Anlegers Wirklichkeit gravierende Folgen.

Denn: Aktien und Aktienfonds sind, so zeigen unzählige statistische Untersuchungen, jene Anlageformen mit den langfristig höchsten Renditen. Und diese Top-Performance resultiert nach einer gängigen Faustformel zu rund drei Viertel aus heute noch steuerfreien Kursgewinnen. Zwangsläufige Folge: Die Abgeltungssteuer, bei der auch Kursgewinne ab dem kommenden Jahr dem Zugriff des Finanzamts unterliegen, kann die Rentabilität von Aktien und Aktienfonds spürbar schmälern.

Beispiel: Angenommen, ein Aktienfonds erreicht langfristig eine Rendite von acht Prozent im Jahresschnitt vor Steuern. Auf Grundlage der derzeitigen steuerlichen Regelung mit steuerfreien Kursgewinnen nach zwölf Monaten würde die Nettorendite eines solchen Fonds rund sieben Prozent betragen. Nach Einführung der Abgeltungssteuer läge die Nettorendite, beim gleichen Brutto-Plus von acht Prozent im Jahresschnitt, nur noch bei etwas mehr als fünf Prozent. Diese Unterschiede dokumentieren, wie wichtig es ist, dass Privatanleger im Hinblick auf die künftige Abgeltungssteuer die richtigen strategischen Weichen stellen.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
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OVB Vermögensberatung AG
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.