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10.04.2006 - dvb-Presseservice

Was bringt die Reform des Versicherungsrechts für die Verbraucher?

Hochkarätige Referenten von Seiten aller Marktteilnehmer und des Gesetzgebers nehmen am 25.4.2006 in Dortmund auf einer kostenlosen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, zur geplanten Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie und der Reform des Versicherungsvertragsrechts Stellung.

Referieren und diskutieren werden u.a.: Dr. Peter Präve Syndikus des GDV, Dr. Johannes Lörper, Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG und der Victoria Versicherungs-AG, Volker Schöfisch, Referatsleiter Versicherungsrecht, Bundesministerium der Justiz, RA Hubertus Münster, Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V., Herman-Josef Tenhagen, Chefredakteur FINANZtest, RA Gerd A. Bühler, Beirat im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. – BVZL, Oskar Durstin, Präsident des BVVB Bundesverband Versicherungsberater E.V. und Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..

Bislang sind die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsanbietern sehr ungleich verteilt. Klare und vollständige Verbraucher-
informationen vor Vertragsabschluss über die angebotenen Produkte und die Rechte der Versicherten fehlen. Die Versicherungsprodukte und ihre Leistungen sind so wenig transparent und so wenig vergleichbar, dass Verbraucher kaum in der Lage sind, einen Versicherungsschutz zu wählen, der ihrer Risikolage entspricht. Es gibt keine verbindlichen Anforderungen an die Qualifikation von Versicherungsvermittlern. Fehlentscheidungen und Fehleinschätzungen des tatsächlichen Versicherungsbedarfs sind die Folge. Viele Bürger sind daher falsch oder zu teuer versichert. 

Nunmehr sollen Versicherte endlich mehr Rechte bekommen. Das Versicherungsrecht soll verbraucherfreundlicher und zeitgemäßer werden. Das sehen zwei gesetzgeberische Vorhaben vor: Die längst überfällige Reform des fast 100-jährigen Versicherungsvertragsrechts und die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung von Ende 2002, deren Umsetzung in deutsches Recht noch aussteht. 

Ob die Reformvorhaben tatsächlich zu einer spürbaren Stärkung der Verbraucherposition führen, hängt nicht zuletzt von ihrer konkreten Umsetzung ab. Sie bieten eine Fülle von Detailfragen, über die auf der Veranstaltung zu informieren und zu diskutieren sein wird. Zudem besteht aus Verbrauchersicht weiterer Regelungsbedarf, so bei der Anpassung von Bedingungen und Tarifen.
 
Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt Interessierte herzlich ein, sich an der Diskussion über die Zukunft des Versicherungsrechts zu beteiligen.

Tagungsort: Harenberg City-Center, Dortmund, Königswall 21, 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr, anschließend Empfang. Die Teilnahme ist kostenlos.

Das Programm finden Sie hier (die PDF-Datei bitte mit rechter Maustaste herunterladen):
http://www.fes.de/aktuell/documents/ReformVersRecht.pdf

Anmeldung über:
E-Mail: Margit.Durch@fes.de oder Fax: 0228/883299 oder Tel.0228/883222



N.N.
Frau Hannelore Hausmann
Tel.: 0228 883 222/224
Fax: 0228 883 299
E-Mail: Hannelore.Hausmann@fes.de

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Godesberger Allee 149
53170 Bonn
Deutschland
www.fes.de