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26.07.2010 - dvb-Presseservice

Was tun? „Ineas“ und „LadyCarOnline“: Entschädigung bei Auto-haftpflichtschäden

Wer durch ein bei „Ineas“ oder „LadyCarOnline“ versichertes Fahrzeug zu Schaden gekommen ist, muss um die Entschädigung nicht fürchten.

Zwar hat das Landgericht Amsterdam am 24. Juni diesen Jahres die niederländische International Insurance Corporation (IIC), die unter dem Namen "Ineas"/„LadyCarOnline“ auch in Deutschland tätig ist, unter Verwaltung gestellt. Doch tritt für Kfz-Haftpflichtschäden dieser Gesellschaft die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes ein. Nicht ersetzt werden Kaskoschäden.

Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die „Ineas"/„LadyCarOnline“ ein-trittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: „Ineas/VOH“ an folgende Adresse:

ISB-DEKRA Claims Service

Boxgraben 38                     

52064 Aachen                      

Fax: 0241-5157830

E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com

Diese Firma wird im Namen der VOH tätig. Zur weiteren Bearbeitung von Ansprüchen Geschädigter sind neben der Schadenschilderung folgende Angaben zum Versicherungsvertrag notwendig: Versicherungsnehmer/Halter, Versicherungsscheinnummer, Marke und Typ sowie amtliches Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs.

Die VOH leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen (derzeit bis zu 7,5 Mio. € bei Personenschäden je Schadenfall und 1.000.000 € bei Sachschäden).

Detailliertere Informationen zur Verkehrsopferhilfe und zum Prozedere für Geschädigte gibt es auf der Website der VOH unter www.verkehrsopferhilfe.de.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 – 51 19
E-Mail: k.rueter@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
http://www.gdv.de