Was tun gegen Telefon-Terror
Spezielle Vorsichtsmaßnahmen schützen vor unerwünschten Werbeanrufen
Hamburg, Dezember 2008: „Herzlichen Glückwunsch, sie haben eine zweiwöchige
Kreuzfahrt durch die Karibik gewonnen!“ – Wer kennt nicht die lästigen
Werbeanrufe, die Verbraucher wahlweise mit Gewinnspielen,
Bestellungsempfehlungen oder Beraterangeboten zu ködern versuchen. Höhere
Bußgelder sollen den Telefonpiraten aber bald die Tour vermiesen. Der Hamburger
Rechtschutzversicherer Advocard informiert über den neuen Gesetzentwurf und die
besten Taktiken gegen den Telefonterror.
Laut den Konsumforschern der GfK
werden die Deutschen jährlich mit rund 300 Millionen Werbeanrufen behelligt.
Eine Forsa-Studie zeigt, dass sich 86 Prozent der Deutschen von Werbeanrufen
belästigt fühlen. Die Masche ist oft die gleiche: Eine freundliche Stimme wirbt
mit einem scheinbar günstigen Angebot, zum Beispiel besonders niedrigen
Telefongebühren. Um seine Ruhe zu haben, erlaubt der genervte Verbraucher die
Zusendung von Informationen. Plötzlich ist er Abonnent einer Zeitschrift oder
hat den Telefonanbieter gewechselt. Statt der Informationen flattert dann schon
die erste Rechnung ins Haus. Allein bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen sind bereits in 2006 40.000 Beschwerden wegen solcher
untergeschobener Verträge eingegangen.
Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin
bei Advocard, ermutigt Verbraucher, sich von Werbeanrufen nicht einschüchtern zu
lassen: „Unerwünschte Werbeanrufe sind illegal. Machen Sie dem Anrufer höflich
aber bestimmt klar, dass Sie sich belästigt fühlen und keine weiteren Anrufe
wünschen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und verlangen Sie Namen,
Firmenanschrift und Telefonnummer des Anrufers. Dadurch drängen Sie ihn in die
Defensive und das Gespräch ist meistens schnell beendet. Wichtigste
Verhaltensregel: Geben Sie am Telefon niemals Ihre Kontodaten an, egal unter
welchem Vorwand Ihr Gegenüber Sie darum bittet. Callcenter-Mitarbeiter werden
speziell darauf geschult, Ihnen genau diese Information zu
entlocken!“
Die bestehende Gesetzeslage ist bereits jetzt eindeutig:
Unaufgeforderte Werbeanrufe sind verboten, wenn der Verbraucher nicht vorher
sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings passiert dies oft unwissentlich, zum
Beispiel durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Ein Gesetzesentwurf des
Justizministeriums, der voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft tritt, soll die
geltenden Regelungen verschärfen. Nach dem Willen der Antragsteller soll es dann
nicht mehr möglich sein, die Einverständniserklärung für Werbeanrufe in ganz
anderem Zusammenhang „nebenbei“ einzuholen und Verbraucher damit zu täuschen.
Das neue Gesetz sieht außerdem ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Strafe für Unternehmen vor, die weiterhin illegale Werbeanrufe durchführen. Mit
10.000 Euro Bußgeld sollen Call Center belegt werden, die ihre Rufnummer
unterdrücken.
Auch beim Abschluss von Verträgen am Telefon
sollen Verbraucher zukünftig besser gestellt werden. Der neue Gesetzentwurf
sieht vor, dass bei längerfristigen Verträgen eine schriftliche Bestätigung des
Kunden künftig zwingend erforderlich ist. Das Widerrufsrecht für Verbraucher
könnte ebenfalls ausgeweitet werden. Im Rahmen der Novelle soll eine 14-tägige
Einspruchsfrist bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen gesetzlich
vorgeschrieben werden.
Bis es soweit ist, empfiehlt Anja-Mareen Knoop
folgende Abwehrstrategie: „Halten Sie die Kontaktdaten des Anrufers und die Zeit
des Anrufs schriftlich fest. Diese Informationen sollten an die
Verbraucherzentrale weitergeleitet werden, die eventuell rechtliche Schritte
einleiten kann. Verlangen Sie ausdrücklich die Löschung Ihrer Daten. Falls Ihnen
ein Vertrag untergeschoben wurde, sollten Sie unverzüglich per Einschreiben
widersprechen und die Stornierung des Vertrags verlangen. Das Gleiche gilt bei
Abbuchungen von Ihrem Konto. Unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb
von sechs Wochen zurückgebucht werden. Ist mit dem Unternehmen keine Einigung zu
erzielen, sollten Sie rechtzeitig den Gang zum Anwalt in Betracht ziehen.“
Frau Sonja Frahm
Tel.: +49 40 2373 1279
Fax:
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
Herr Bernhard Fuchs
Tel.: 089-20504158
Fax:
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
http://www.advocard.de