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13.12.2006 - dvb-Presseservice

Wechsel des Verbandsvorsitzes beim VdAK

Christian Zahn zum Verbandsvorsitzenden gewählt, Margret Mönig-Raane bleibt dem Verband als Stellvertreterin treu

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. hat am 12. Dezember 2006 Christian Zahn zum ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden gewählt. Christian Zahn ist Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di und seit 2005 Mitglied im Gesamtvorstand des VdAK.

Zahn tritt damit die Nachfolge von Margret Mönig-Raane an, die zuvor aus Gründen der terminlichen Überbelastung ihren Rücktritt erklärt hat. "Die Funktion der Verbandsvorsitzenden ist mit einer Vielzahl an terminlichen Verpflichtungen, auch außerhalb der offiziellen Sitzungen, verbunden. Gerade in Zeiten, in denen die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung wie nie zuvor von der Politik in Frage gestellt wird, ist es notwendig, mit vollem Einsatz für die Vorteile, die in diesem solidarischen, selbstverwalteten System für die Versicherten liegen, kämpfen zu können", so Mönig-Raane. Dennoch bleibt Mönig-Raane dem VdAK aber auch weiterhin verbunden. Sie wurde auf der Mitgliederversammlung zur stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.

Christian Zahn dankte der bisherigen Verbandsvorsitzenden für ihr sozialpolitisches Engagement für die Ersatzkassen, den Verband und die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt. Er betonte noch einmal ausdrücklich, wie wichtig es ihm sei, dass die Selbstverwaltung als Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt. "Sie darf nicht zugunsten von staatlichen Strukturen – ohne jede Mitwirkungsmöglichkeit der Versicherten – aufgelöst werden", so der neue Verbandsvorsitzende.

Die Mitgliederversammlung des VdAK besteht aus 30 Mitgliedern der Verwaltungsräte der sieben Mitgliedskassen des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. Sie alle sind bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen gewählte Vertreter der Versicherten und im Ehrenamt für die Ersatzkassen und deren Versicherte im Einsatz. Arbeitgebervertreter sind in den Parlamenten der Ersatzkassen und damit auch beim VdAK nicht vertreten. Die Mitgliederversammlung wird für sechs Jahre gewählt. Sie trifft grundsätzliche Entscheidungen, zum Beispiel über die politische Positionierung des Verbandes, sie beschließt den Haushalt und die Satzung und wählt den hauptamtlichen Vorstand.

Zu den sieben Mitgliedskassen des VdAK gehören:

  • BARMER Ersatzkasse
  • Deutsche Angestellten-Krankenkasse
  • Techniker Krankenkasse
  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse
  • Hamburg Münchener Krankenkasse
  • Handelskrankenkasse
Bei den sieben Angestellten-Krankenkassen sind insgesamt 21,8 Mio. Menschen versichert. Die Angestellten-Krankenkassen haben damit einen Marktanteil von rund 31 Prozent.



Verbandspolitik - Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit
Frau Ursula Houari
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