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27.03.2008 - dvb-Presseservice

Wechsel nach Wunsch

Mit dem neuen Optionstarif "central.flex" können sich Vollversicherte anderer privater Krankenversicherungen vorteilhafte Konditionen für einen Wechsel zur Central sichern: · Keine erneute Gesundheitsprüfung und trotzdem flexible Tarifauswahl · Geringer Beitrag und Rückzahlung bei Abschluss einer Vollversicherung · Anrechnung von vorangegangenen Vorversicherungszeiten

Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform räumt der Gesetzgeber privat vollversicherten Personen die Möglichkeit ein, im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils der gebildeten Alterungsrückstellungen zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Mit dem Tarif "central.flex" bietet der Kölner Krankenversicherer Central ein Optionsrecht an, mit dem sich Wechselwillige ab sofort ihren aktuellen Gesundheitszustand und gleichzeitig genügend Bedenkzeit sichern können. "Privat Vollversicherte erhalten mit dem ,central.flex\' ein Höchstmaß an Flexibilität und Sicherheit für einen geringen Beitrag, den sie beim Abschluss einer Vollversicherung bei uns natürlich zurückgezahlt bekommen", fasst Dr. Joachim von Rieth, Vorstandsvorsitzender der Central, die Vorzüge des neuen Tarifs zusammen.

Für einen monatlichen Beitrag von 8,90 Euro je versicherter Person wird der bei Abschluss des Tarifs festgestellte Gesundheitszustand "eingefroren". Bei Ausübung des Optionsrechts ist genau dieser maßgebend - eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Zwischenzeitlich eintretende gesundheitliche Verschlechterungen sind unerheblich und mitversichert. Die Entscheidung, in welchen der Central Vollversicherungstarife der Wechsel anschließend stattfinden soll, muss erst bei Wahrnehmung der Option getroffen werden. Unmittelbar vorangegangene Vorversicherungszeiten bei einem anderen privaten Krankenversicherer finden Anrechnung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten. Die bis zum Eintritt in einen Vollversicherungstarif der Central entrichteten Beiträge für den "central.flex" werden natürlich zurückerstattet.

Damit die Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Krankenversicherers mitgenommen werden können, muss der Versicherte laut Gesetz seinen bisherigen Vertrag zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 kündigen und einen Vertrag beim neuen Versicherer abschließen. Der Versicherte kann dann zum nächstmöglichen Termin - in der Regel 1. Januar 2010 - zum neuen Anbieter zu wechseln.



Herr Christoph Hartmann
Pressesprecher
Tel.: +49 0221 1636-2313
Fax: +49 0221 1636-752313
E-Mail: christoph.hartmann@central.de

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Hansaring 40-50
50670 Köln
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