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11.10.2006 - dvb-Presseservice

Wechselfieber mit Nebenwirkungen

Viele Autofahrer können bis Ende November von einem Wechsel der Kfz-Versicherung profitieren. Wer allerdings ausschließlich auf den Preis achtet, hat im Schadenfall schlechte Karten.

Unter Autofahrern herrscht derzeit das alljährliche Wechselfieber: Bis zum 30. November können sie ihre Kfz-Versicherung kündigen – und auf einen anderen Anbieter oder Tarif umsteigen. Derzeit planen nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP insgesamt sieben Prozent der Personen ab 18 Jahren mit mindestens einem Pkw im Haushalt einen Versicherer- oder Tarifwechsel. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des neuen Anbieters ist laut der Untersuchung mit 86 Prozent die Prämienhöhe.

Und in der Tat kann sich ein Tarifwechsel lohnen; alleine im vergangenen Jahr sind die Prämien um bis zu zehn Prozent gesunken, schätzen Experten. „Versicherte sollten bei einem Wechsel neben der Prämienhöhe allerdings auch auf den Leistungsumfang achten“, sagt Kai Waldmann, Leiter Produktmanagement Sachversicherungen bei MLP. „Es gibt durchaus Tarife, die günstige Beiträge mit umfassenden Leistungen verbinden.“

Vor allem im Schadenfall zeigt sich der Unterschied zwischen hochwertigen Tarifen und Billigangeboten. Dabei kommt es auf viele Details an. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium ist die Einbeziehung grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz. Ein Beispiel: Ein Versicherter fährt bei Rot über die Ampel und verursacht einen Unfall. Schließt der Tarif grobe Fahrlässigkeit aus, muss er den Kasko-Schaden vollständig selbst übernehmen. Auch die so genannte Neuwertentschädigung weicht bei den Angeboten stark voneinander ab. Einige Versicherungen zahlen den Neuwagenpreis bei einem Totalschaden nur in den ersten sechs Monaten nach Anmeldung, andere in den ersten 12 oder 18 Monaten. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungskriterium: der Schutzbrief. Er ersetzt die Kosten beispielsweise für das Abschleppen eines Fahrzeugs bei einem Schaden – ist aber nur bei ausgewählten Angeboten inklusive.

Wer also wirklich von einem Wechsel des Kfz-Tarifs profitieren möchte, sollte die Angebote gründlich vergleichen. „Es gibt eine Reihe von Angeboten, bei denen sich Autofahrer deutlich besser stellen können als bislang“, sagt Waldmann. „Der Markt ist für den Einzelnen allerdings sehr unübersichtlich.“

Insgesamt gibt es vier Gelegenheiten, den Kfz-Vertrag zu wechseln. Mit einer Frist von einem Monat bis zum Ablaufdatum können Autofahrer die Versicherung kündigen. Dies ist in nahezu allen Fällen der 30. November. Wichtig dabei: Nicht der Poststempel zählt, sondern das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer vorliegen. Möglichkeit Nummer zwei: der Kauf eines neuen Autos. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht besteht zudem nach einem Schadenfall und wenn der bisherige Anbieter die Prämie erhöht – auch nach dem 30. November.

„In der Vergangenheit haben viele Versicherte die Möglichkeit verpasst, durch einen Wechsel Prämien zu sparen oder ihren Kfz-Schutz zu verbessern“, sagt Waldmann. „Autofahrer sollten deshalb jetzt prüfen lassen, ob Optimierungspotenzial besteht.“



Herr Jan Berg
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