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27.11.2007 - dvb-Presseservice

Wechselfristen für Nachzügler

Kfz-Versicherung Mit Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November umsteigen

Autofahrer, die erst in diesen Tagen von ihrem Kfz-Versicherer erfahren, wie hoch die Kfz-Prämie 2008 ausfällt, können die Police auch nach dem Stichtag 30. November 2007 kündigen. Darauf weist der ADAC hin. Grund für die zweite Chance für Wechselwillige: Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte dann einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zum 1. Januar 2008 zu wechseln. Die Chance der Sonderkündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird.

Die Beitragssteigerungen sind in den Mitteilungen aber oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen verdeckt werden von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel. Deshalb rät der Automobilclub genau hinzuschauen. Jederzeit wechseln können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch nach einem Schadensfall. Der ADAC empfiehlt die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.

Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Manche Versicherungen haben ihre Leistungen deutlich abgespeckt.

Seit 1. Oktober 2007 ist die neue ADAC Autoversicherung AG mit zwei neuen Kfz-Produkten auf dem Markt. Informationen dazu gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/Versicherungen sowie telefonisch unter 01805/12 10 16 (0,14 Euro/Min).



Herr Jochen Oesterle
Tel.: (089) 7676- 3474
E-Mail: jochen.oesterle@adac.de

ADAC e.V.
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81373 München
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