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01.09.2010 - dvb-Presseservice

Wechseloption bietet hohe Flexibilität beim Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Viele, die von der Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparvertrag abraten, geben die angeblich mangelnde Flexibilität als Grund an. Dabei gibt es längst Lösungen, die maximale Freiheit bieten – und gleichzeitig interessante Steuervorteile sichern.

Rund eine Million Euro Einkommenseinbuße hat ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer im Alter von Mitte dreißig bis zur Rente zu verkraften, wenn er berufsunfähig wird. Gutverdiener müssen mit einem Vielfachen rechnen. Was manchen jungen Berufstätigen dennoch von der notwendigen Absicherung abhält, ist neben mangelnder Kenntnis auch die zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

„Allerdings können Versicherte ihre Nettobelastung deutlich senken, indem sie die Möglichkeiten einer steuerlichen Förderung gezielt nutzen“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Voraussetzung für eine Förderung ist die Verbindung der BU-Versicherung mit einer Basisrente.

Das Prinzip: Insgesamt können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro jährlich in einer Basisrente anlegen. Davon dürfen bis zu 50 Prozent auf eine BU-Zusatzversicherung entfallen. Von den insgesamt eingezahlten Beiträgen können sie in diesem Jahr 70 Prozent bei ihrem Finanzamt geltend machen; bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Im Gegenzug müssen sie die Auszahlung versteuern – allerdings fällt der Steuersatz in der Bezugsphase in den meisten Fällen deutlich geringer aus. Unter dem Strich reduziert sich der Beitrag für den Berufsunfähigkeitsschutz somit deutlich.

Das Prinzip: Insgesamt können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro jährlich in einer Basisrente anlegen. Davon dürfen bis zu 50 Prozent auf eine BU-Zusatzversicherung entfallen. Von den insgesamt eingezahlten Beiträgen können sie in diesem Jahr 70 Prozent bei ihrem Finanzamt geltend machen; bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Im Gegenzug müssen sie die Auszahlung versteuern – allerdings fällt der Steuersatz in der Bezugsphase in den meisten Fällen deutlich geringer aus. Unter dem Strich reduziert sich der Beitrag für den Berufsunfähigkeitsschutz somit deutlich.

Oft genannter Kritikpunkt an der Kombination aus Basisrente und BU: Die Flexibilität des Versicherten sei eingeschränkt. Insbesondere bei Zahlungsschwierigkeiten, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, verliere der Versicherte den BU-Schutz, wenn er die Beiträge für die Basisrente nicht mehr aufbringen könne. Übersehen wird dabei, dass zahlreiche Versicherer bereits seit Jahren die so genannte Wechseloption anbieten (siehe Grafik). Sie ermöglicht dem Versicherten unkompliziert von einer gekoppelten Versicherung in eine selbstständige BU-Versicherung zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese Möglichkeit bietet sich nicht nur, wenn der Versicherte die Basisrente beitragsfrei stellen will, sondern auch bei einem Umzug ins Ausland oder wenn er die steuerlichen Fördergrenzen ausgeschöpft hat. „Dank der Wechseloption können Versicherte Förderung und Flexibilität bestens miteinander verbinden“, sagt Michelsen.



Herr Frank Heinemann
Tel.: +49 (0) 6222 308 3513
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