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21.03.2011 - dvb-Presseservice

Weil man nicht alles auf dem Plan haben kann

HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG hat seine Berufshaftpflicht-Versicherung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige vollständig überarbeitet und um wichtige Merkmale erweitert. Viele Aufträge, viele Herausforderungen und immer komplexere Anforderungen: Architekten, Ingenieure und Sachverständige kennen die umfangreichen und vielfältigen Risiken, die ihr Beruf mit sich bringt. HDI-Gerling hat daher die Berufshaftpflicht-Versicherung für diese Berufsgruppen erweitert.

Neu sind folgende Merkmale:

  • Integrierte Umweltschadens-Basisversicherung mit gesonderter Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Tätigkeiten als Generalplaner, Energieberater und Mediator
  • Absicherung bei Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung bei unverschuldetem Versäumen der fünfjährigen Nachmeldefrist
  • Höhere Deckungssummen für die Büro- und Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Versicherungsschutz für selbst genutzte Photovoltaikanlagen inklusive Einspeisung
    ins öffentliche Netz
  • Honorarschutz inklusive

Warum der Honorarschutz so wichtig ist

Architekten, Ingenieure oder Sachverständige stehen in der Praxis immer häufiger vor dem Problem, dass die Auftraggeber Honorare einbehalten, obwohl die Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Zur Rechtfertigung werden dann oftmals Mängel vorgeschoben oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht, mit denen der Auftraggeber die Aufrechnung rechtfertigt.

In dieser Situation bleibt nur die Möglichkeit, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um berechtigte Honoraransprüche durchzusetzen.

Für den Fall, dass ein Bauherr im Zusammenhang mit einem behaupteten und unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Honorare einbehält, sorgt der Honorarschutz von HDI-Gerling für die nötige Liquidität, indem er Versicherungsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten gibt. Neben der Klärung des Schadensersatzanspruchs ist auch die Prüfung der Höhe berechtigter Honorarforderungen vom Versicherungsschutz umfasst.

Besonderheiten des HDI-Gerling Honorarschutzes:

  • Beitragsfreie Mitversicherung des Honorarschutz
  • Prüfung der Honorarforderung durch den Versicherer
  • Verbindlicher Honorarschutz – keine Rückforderung verauslagter Kosten
  • Keine Deckungssummenbegrenzung
  • Keine Quotenregelung bei Vergleichen
  • Keine zusätzliche Selbstbeteiligung
  • Honorarschutz auch bei außergerichtlichen Honorarforderungen

Auf Branchen abgestimmter Versicherungsschutz

Auf der Basis der umfangreichen Erfahrung und Expertise von HDI-Gerling entwickeln hauseigene Juristen, Ingenieure, Bausachverständige, Techniker und Versicherungsexperten praxisnahe Berufshaftpflichtkonzepte. Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen wird somit ein Versicherungsschutz geboten, der speziell auf die individuellen Belange der Berufsgruppe abgestimmt ist.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht-Versicherung der HDI-Gerling finden Sie
unter folgendem Link
.

HDI-Gerling Firmen und Privat gehört zum Talanx-Konzern, der nach Prämieneinnahmen drittgrößten deutschen und elftgrößten europäischen Versicherungsgruppe.

Mehr Informationen finden Sie unter: http://maklervertrieb-sach.hdi-gerling.de/

HDI-Gerling Firmen und Privatversicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover
www.hdi-gerling.de