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07.12.2006 - dvb-Presseservice

Weitere 500 Präparate ohne Zuzahlung zu haben – komfortable Suchfunktion unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung

Auf Vorschlag der Krankenkassen hatte der Gesetzgeber im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit geschaffen, Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. besonders günstig) von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Mit großem Erfolg: Seit dem Inkrafttreten des AVWG haben immer mehr Hersteller ihre Preise entsprechend angepasst - in nur fünf Monaten hat sich die Zahl der Produkte ohne Zuzahlung mehr als verdreifacht.

Aktuell können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 6.766 Präparate ohne Zuzahlung erhalten - dies sind 511 mehr als zum Stichtag 1. November. Derzeit bieten 104 Hersteller zuzahlungsfreie Produkte an.

Besonders kleine und mittelständische Hersteller haben ihre Preise so gestaltet, dass weitere Patienten von der Befreiung profitieren können. Während die großen Generikahersteller nur rund die Hälfte ihres Sortiments aus den befreiten Gruppen zuzahlungsfrei anbieten, sind kleine und mittelständische Firmen konsequenter und offerieren bis zu 100 Prozent ihres Sortiments ohne Zuzahlung. Auch Originalanbieter gehen - in einzelnen Fällen bei bis zu einem Viertel ihres Sortiments - auf die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen ein.

Bei insgesamt 209 Wirkstoffgruppen haben die Krankenkassen inzwischen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben die Voraussetzungen geschaffen, dass besonders günstige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Aktuell sind Präparate aus 149 dieser 209 Wirkstoffgruppen auf dem Markt, dies entspricht 71 Prozent des Potentials. Bezogen auf die Präparate haben die Hersteller bei 35 Prozent ihrer Produkte die Preise so angepasst, dass sie ohne Zuzahlungen zu haben sind.

BKK-Internet-Suche: einfach, zielgenau und übersichtlich

Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht.

Optisch wird das durch Ampelfarben unterstützt: grün steht für zuzahlungsfrei und rot für nicht zuzahlungsfrei. Erscheint ein gelber Punkt, ist zwar das gesuchte Medikament nicht von der Zuzahlung befreit; es gibt aber zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung aus der gleichen Gruppe. Diese wirkstoffidentischen Arzneimittel werden in einer Liste dargestellt und können ausgedruckt werden. Damit kann der Patient mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen. Bislang ist dieser Rechercheservice des BKK Bundesverbandes einzigartig.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.



Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Christine Richter
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