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13.10.2011 - dvb-Presseservice

Weiteres OLG-Urteil - Versicherer und Makler haften gemeinsam für unzureichende Altersvorsorgeberatung / 2. BRBZ-Makler-Konferenz klärt auf

Das OLG Karlsruhe urteilte am 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171), dass ein Versicherer für die fehlerhafte Beratung durch einen Versicherungsmakler einzustehen hat, wenn dieser nicht vom Versicherungsnehmer als Sachverwalter beauftragt worden ist, sondern im Rahmen von dessen Vertriebsorganisation mit Aufgaben betraut worden ist, die dem Versicherer als Anbieter eines Versicherungsproduktes typischerweise obliegen. Manifestiert wird diese Rechtsprechung durch ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.05.2011 (- 5 U 502/10-76 -, BeckRS 2011, 18059). Innerhalb dieses Gerichtsverfahrens wurden Versicherungsmakler und Versicherer gesamtschuldnerisch zur Verantwortung gezogen, da hier bei Abschluss des Vertrages zur Altersversorgung unzureichend beraten wurde. Nach Ansicht des Gerichts trifft den Versicherer zwar dann keine Beratungspflicht, wenn ein Vertrag mit einem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer hätte erkennen können und müssen, dass sich der Versicherungsnehmer trotz der Beratung durch den Makler im Irrtum über den Vertragsinhalt befand. Im abgeurteilten Fall ist das Gericht der Überzeugung, dass der Versicherer nach dem Gebot von Treu und Glauben gem. § 242 BGB sogar zu einer Richtigstellung gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet gewesen sei.

Übertragen auf die tägliche Beratungspraxis zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) lässt sich denklogisch schlussfolgern, dass sich Versicherer und Versicherungsmakler täglich in dieser Haftungsfalle befinden. Denn die Beratung und Aufklärung der Unternehmer, Arbeitnehmer und Betriebsrentner zu den komplexen Fragestellungen zur bAV wird regelmäßig von Versicherungsmaklern und den bAV-Experten der Versicherungsgesellschaften gemeinsam durchgeführt. Jedoch ist den Versicherungsmaklern und Versicherern bereits hinreichend bekannt gemacht worden, dass die bAV-Beratung zu weiten Teilen Rechtsberatung ist und demzufolge ausschließlich von dem dafür zugelassenen Personenkreis der Rechtsberater haftungssicher durchgeführt werden darf.

Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ, wodurch haftungsauslagernde Beratungsstandards für die bAV-Beratung definiert worden sind, eindrucksvoll Wirkung. Hiernach ist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat, in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund klärt Herr Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und Präsident des Deutschen Juristentages, im Rahmen der „2. BRBZ-Makler-Konferenz 2011“ auf, warum es keine abstrakten Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben kann.

Jedoch herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern und Versicherungsmaklern nach wie vor eine große Rechtsunsicherheit bezüglich der Fragen:

  • Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
  • Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung abgrenzen?
  • Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
  • Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
  • Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler im Rahmen der »3.63er- Förderung« aus?

Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen bAV-Markt erfahren werden.

Die »2. BRBZ-Makler-Konferenz 2011« im Überblick:
Thema:
Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler
Termin 1:
04.11.2011 von 13.30 – 17.30 Uhr in Köln,
Dorint An der Messe Köln
(Deutz-Mülheimer Straße 22 – 24, 50679 Köln)
Termin 2:
11.11.2011 von 13.30 – 17.30 Uhr in München,
Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG
(Widenmayerstraße 3, 80538 München)

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler und Finanzdienstleister in der bAV-Beratung:

Veranstaltungsmoderation: Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer der Kenston Services GmbH und der Kenston Pension GmbH, Rechtsberatungskanzlei für betriebliche Altersversorgung, in Köln; Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.

Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter der Zeitschriftenredaktion der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt sowie Schriftleiter der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA).

Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft. Träger des Preises für gute Gesetzgebung 2007 der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. – Vortrag 04.11.2011 in Köln

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/ Hannover; Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin; Mitherausgeber des ersten Kommentars zum RDG und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum RDG und dem Berufsrecht. Vorsitzender der Fachkommission »Berufsrecht« des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). – Vortrag 11.11.2011 in München

Andreas Jakob, Betriebswirt für bAV (FH) und Partner »Deutscher bAV Service«. Gerichtlich zugelassener Rentenberater und Geschäftsführer der AETAS GmbH, Rentenberatungskanzlei für Vergütungs- und Versorgungssysteme in Reutlingen/Würzburg. Vorsitzender der Fachkommission »ZWK« (Zeitwertkonten) im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ), sowie Mitglied im Kuratorium des BRBZ.

Marco Zuzak, Diplom-Betriebswirt (FH), IT-Consultant der Kenston Services GmbH für die Einführung von ERP-/ CRM-Systemen sowie ASP und Hosting Services. Qualitätsservice im Bereich der Abwicklung von Versicherungen, Abrechnungsservice (Provisionsabrechnungsoutsourcing für jedes Vertriebssystem), Gesellschaftssoftware von mehr als 100 Versicherungsgesellschaften. Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).
– Vortrag 04.11.2011 in Köln

Peter Hartl, IT-Consultant der Kenston Services GmbH und Inhaber des Systemhauses Hartl EDV e.K. Tätigkeitsschwerpunkte: Securitylösungen, Hosting, Softwareentwicklung, Network Engineering, EDV-Sachverständiger. Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).
– Vortrag 11.11.2011 in München



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler-Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de,
www.brbz-konferenz.de und www.brbz-akademie.de.