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02.06.2006 -
dvb-Presseservice
Wenig bekannter Steuervorteil
Unverheiratete Paare sollten bei Lebensversicherungen auf die richtige Gestaltung ihrer Verträge achten. Stirbt ein Partner, bleibt nur ein Freibetrag von 5.200 Euro von der Erbschaftssteuer
verschont. Auf einen bisher wenig bekannten Ausweg macht die uniVersa Versicherung aufmerksam. Wer seine Verträge über Kreuz abschließt, schlägt dem Finanzamt ein Schnippchen. Beispiel: Eine Frau
versichert das Leben ihres Mannes, zahlt die Beiträge hierfür und fungiert als Versicherungsnehmer. Der Mann verfährt umgekehrt nach dem gleichen Prinzip. Dank dieses Konstruktes sind beide beim Tod
des anderen versorgt - und das Finanzamt geht leer aus. Das Modell eignet sich ebenfalls für Verheiratete, deren Vermögens- und Immobilienwerte über den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer liegen.
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wenig-bekannter-Steuervorteil-ps_1469.html