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02.06.2006 - dvb-Presseservice

Wenig bekannter Steuervorteil

Unverheiratete Paare sollten bei Lebensversicherungen auf die richtige Gestaltung ihrer Verträge achten. Stirbt ein Partner, bleibt nur ein Freibetrag von 5.200 Euro von der Erbschaftssteuer verschont. Auf einen bisher wenig bekannten Ausweg macht die uniVersa Versicherung aufmerksam. Wer seine Verträge über Kreuz abschließt, schlägt dem Finanzamt ein Schnippchen. Beispiel: Eine Frau versichert das Leben ihres Mannes, zahlt die Beiträge hierfür und fungiert als Versicherungsnehmer. Der Mann verfährt umgekehrt nach dem gleichen Prinzip. Dank dieses Konstruktes sind beide beim Tod des anderen versorgt - und das Finanzamt geht leer aus. Das Modell eignet sich ebenfalls für Verheiratete, deren Vermögens- und Immobilienwerte über den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer liegen.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wenig-bekannter-Steuervorteil-ps_1469.html