Druckversion
Anzeige
02.01.2007 - dvb-Presseservice

Weniger Gesetzliche Rente,

mehr Förderung vom Staat

Es ist eine sehr komplizierte und auch mühevolle Arbeit, die Gesetzliche Rente in Deutschland für die nächsten Jahre wetterfest zu machen. Ein paar Wochen vor Weihnachten hat die Große Koalition in Berlin Einiges beschlossen, was erhebliche Auswirkungen auf die heute Jüngeren und späteren Rentenbezieher haben wird. Das Wichtigste vorweg: Schon jetzt ist klar, dass dank unterschiedlicher Maßnahmen das Versorgungsniveau bei der Gesetzlichen in den nächsten Jahrzehnten weiter absinken wird. Zum Ausgleich dafür wird die private Altersvorsorge, speziell über die Riester-Rente und die Rürup-Rente, die beide erheblich vom Staat gefördert werden, noch attraktiver. Ein kurzer Überblick:

Rente mit 67. Allmählich müssen die Menschen in Deutschland länger arbeiten. Denn in den Jahren 2012 bis 2029 soll die so genannte Regelaltersgrenze pro Geburtsjahrgang von heute 65 auf zum Schluss 67 Jahre heraufgesetzt werden. Dieser Lift erfolgt pro Jahrgang in Ein- oder Zwei-Monatsstufen. Wer früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, muss spürbare Abzüge bei der Gesetzlichen Rente akzeptieren. Ausnahmen werden zugelassen für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren in der Erwerbsbiographie. Berücksichtigt werden auch so genannte Kindererziehungszeiten. Sie schlagen mit maximal zehn Jahren je Sprössling zu Buche. Beide Gruppen, also langjährige Beitragszahler und Elternteile mit zu berücksichtigenden Kindererziehungszeiten, können später schon mit 65, statt mit 67 Jahren in Rente gehen, ohne wegen des verfrühten Ausstiegs aus dem Berufsleben finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Vorruhestand. Auch hier gibt es eine Regelung für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre Beiträge in die Ge-setzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Sie können wie bislang bereits mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Allerdings müssen sie dabei erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Für jedes Jahr früheren Ausschieds vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird ein Rentenabschlag von jeweils 3,6 Prozent fällig.

Niedrigeres Rentenniveau. Die Versorgungslücke im Alter, also der Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen im Erwerbsleben und der Gesetzlichen Rente, wird in den nächsten Jahren beinahe dramatisch anwachsen. Ein vergleichbarer Trend ist beim Unterschied Bruttoeinkommen und Rente zu erwarten. Im Jahr 2006 liegt das so genannte Sicherungsniveau, das vom Bruttoeinkommen ausgeht und zuvor um die Sozialabgaben bereinigt wurde, bei gut 52 Prozent. Dies bedeutet: Die Gesetzliche Rente ist im statistischen Schnitt gerade mal halb so hoch wie das vorherige Bruttoeinkommen, nachdem die Sozialabgaben abgezogen wurden. Die schlechte Nachricht: Bis zum Jahr 2020 soll dieses Sicherungsniveau auf nur noch knapp 47 Prozent absinken.

Was sich auf dem Papier harmlos liest, ist in Wirklichkeit sehr bedrohlich. Ganz gleich, wie die Reformmaßnahmen und politischen Beschlüsse auch genannt werden – letztlich läuft alles auf spürbare und weitere Rentenkürzungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hinaus. Das gilt für die Rente mit 67 genauso wie für den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor, der mittlerweile schon seit einiger Zeit in Kraft ist. Jedem Menschen in Deutschland dürfte allmählich klar sein, dass es zur privaten Altersvorsorge keine ernst zu nehmende Alternative gibt. Mehr noch, die Notwendigkeit zur Eigeninitiative verstärkt sich erheblich.

Die Politik hat vor Jahren die Weichen gestellt, damit die Menschen zwischen Flensburg und Füssen deutlich mehr Privatvorsorge betreiben als früher. Der Anreiz besteht aus direkten Finanzspritzen kombiniert mit möglichen Steuervorteilen wie bei der Riester-Rente, ausschließlich Steuerersparnissen bei der Rürup-Rente, die auch Basis-Rente genannt wird, sowie Steuerersparnissen und bis einschließlich 2008 Vorteilen bei der Sozialversicherung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge. Glücklicherweise zeigt sich die Politik inzwischen auch als recht lernfähig. So wurden System- und Konstruktionsfehler bei der Riester-Rente und der Rürup-Rente beseitigt. Die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Vorsorgeform ist mittlerweile erheblich von bürokratischem Ballast befreit. Und rückwirkend zum 1. Januar 2006 wurde auch die Rürup-Rente, die nach dem Wirtschaftsweisen und Regierungsberater Bert Rürup benannt ist, verbessert.

Positiv ist, dass die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente schon bald weiter ausgebaut werden soll. Von den Groß-Koalitionären beschlossen, aber noch nicht von Bundestag und Bundesrat abgesegnet, ist ein Förderbonus für junge Menschen beim Abschluss einer Riester-Rente. So sollen Berufsanfänger künftig, sofern sie denn jünger als 21 Jahre sind, einen einmaligen staatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für die Riester-Rente erhalten. Sozusagen als besonderer Anreiz, langfristig Geduld und Initiative bei der privaten Altersvorsorge zu zeigen.

Auch wenn aus heutiger Sicht wohl keine Altersarmut in Deutschland droht, so sollten sich gerade die jüngeren und mittleren Generationen der 30- bis 45-Jährigen ihre Gedanken machen. Und diese Überlegungen münden zwangsläufig in nur ein einziges Ergebnis: Zu einer verstärkten privaten Altersvorsorge gibt es keine Alternative. Eine solche Eigeninitiative funktioniert für die Menschen zwischen Pinneberg und Passau, Frankfurt/Main und Frankfurt/Oder zwar nicht zum Nulltarif. Doch die spürbare staatliche Förderung von Riester- und Rürup-Rente sowie bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) macht wegen direkter Zuschüsse oder Steuerersparnisse den eigenen Einsatz überschaubar und deshalb erträglich.

Was die Menschen bei der Riester-Rente oft übersehen: Die nach dem ehemaligen SPD-Arbeitsminister benannte Spar- und Vorsorgeform schließt nur jene Lücken, die die damalige Riester-Rentenreform verursacht hat. Wer allerdings während der Goldenen Jahre genau so viel Geld haben möchte wie während des Erwerbslebens, um seinen gewohnten Standard beizubehalten, muss noch einiges drauflegen. Etwa über einen der fünf Durchführungswege bei der betrieblichen Altersversorgung, das Fondssparen oder auch den Abschluss einer herkömmlichen privaten Rentenversicherung. Diese hat ebenfalls steuerliche Vorteile, wenngleich erst in der Leistungsphase.

Nicht unterschätzen sollte man zudem die Bedeutung von selbst genutztem und vermietetem Wohneigentum als solider und letztlich auch ertragsstarker Aspekt einer privaten Altersvorsorge. Zum einen bietet mietfreies Wohnen im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung und kommt deshalb einer kalkulationssicheren privaten Rente gleich. Bei Anlageimmobilien indes können regelmäßige Mieteinkünfte die absehbar schmaler werdende gesetzliche Rente erheblich aufbessern.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
www.ovb.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Weniger-Gesetzliche-Rente-ps_3334.html