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05.07.2006 - dvb-Presseservice

Wenn’s auf der Urlaubsreise kracht Zentralruf hilft bei Schadenregulierung mit EU-Ländern

Pünktlich zum Ferienstart wird es kilometerlange Staus auf den Autobahnen geben. Es zieht die Deutschen vor allem nach Spanien, Italien und Österreich. Rund ein Drittel dieser Reisen werden mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil unternommen. Aber nicht für alle Urlaubsreisenden verläuft die Fahrt reibungslos. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Hilfe bei der schnellen Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.

Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 ermittelt der Zentralruf alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien einen Unfall mit einem spanischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Dieser Service hat im Jahr 2005 bei ca. 26.000 Schadenfällen im Ausland geholfen.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg (www.verkehrsopferhilfe.de).

Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflichtversicherung schließt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen ein. Die Bearbeiter beim Zentralruf benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.

Weitere Informationen zur Schadenregulierung und den Europäischen Unfallbericht gibt es unter www.zentralruf.de. Tipps und Hinweise zur Urlaubsreise mit dem Auto sind unter www.versicherung-und-verkehr.de zu finden.



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