Druckversion
Anzeige
05.07.2006 -
dvb-Presseservice
Wenn’s auf der Urlaubsreise kracht Zentralruf hilft bei Schadenregulierung mit EU-Ländern
Pünktlich zum Ferienstart wird es kilometerlange Staus auf den Autobahnen geben. Es zieht die Deutschen vor allem nach Spanien, Italien und Österreich. Rund ein Drittel dieser Reisen werden mit dem
eigenen Auto oder Wohnmobil unternommen. Aber nicht für alle Urlaubsreisenden verläuft die Fahrt reibungslos. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Hilfe bei
der schnellen Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.
Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 ermittelt
der Zentralruf alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU Schadenregulierungsbeauftragte
benannt. Wer zum Beispiel in Spanien einen Unfall mit einem spanischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der
Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Dieser Service hat im Jahr 2005 bei ca. 26.000
Schadenfällen im Ausland geholfen.
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren.
Wichtig ist es, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des
Unfalls gewährleistet. Die ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst
kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies
der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg (www.verkehrsopferhilfe.de).
Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflichtversicherung
schließt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen ein. Die Bearbeiter beim Zentralruf benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland,
das Unfallland und den Schadentag.
Weitere Informationen zur Schadenregulierung und den Europäischen Unfallbericht gibt es unter www.zentralruf.de. Tipps und Hinweise zur Urlaubsreise mit dem Auto sind unter www.versicherung-und-verkehr.de zu finden.
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Deutschland
www.gdv-dl.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wenn%92s-auf-der-Urlaubsreise-kracht-Zentralruf-hilft-bei-Schadenregulierung-mit-EU-L%E4ndern-ps_1727.html