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08.06.2011 - dvb-Presseservice

Wenn Hund und Katz Ferien machen – wer haftet im Schadenfall?

Sommerzeit ist Reisezeit: Doch wo bleibt der geliebte Vierbeiner, wenn er nicht mit in den Urlaub soll? Oft übernehmen hilfsbereite Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige die Urlaubspflege. Für das Tier bedeutet es meist eine neue Umgebung und veränderte Situation. Nicht selten führt dies dazu, dass beispielsweise auch der gehorsamste Hund mal unvorhergesehen reagiert. Doch wer haftet, wenn er die edle Porzellanvase aus dem Regal reißt oder gar vor ein Auto läuft und Personen zu Schaden kommen?

Existenzbedrohende Folgen ohne Versicherungsschutz

„Für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen. Selbst dann, wenn er hunderte Kilometer entfernt in seinem Urlaubsort weilt und das Tier in die Obhut eines Dritten gegeben hat, ihn also keine Schuld trifft", sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der INTER Versicherungsgruppe.

Während Kleintiere, wie Meerschweinchen, Katzen oder Vögel über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, muss für einen Hund eine separate Versicherung – die so genannte Tierhalter-Haftpflichtversicherung – abgeschlossen werden. In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter sogar bereits Pflicht – in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011. Bei einigen Versicherungsgesellschaften, beispielsweise der INTER Versicherungsgruppe, kann diese gegen eine günstige Zusatzprämie mit in die Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Tiere beim Nachbarn abgeben

Grundsätzlich sollte sich jeder Tiersitter immer vorher beim Eigentümer rückversichern, dass eine Haftpflichtversicherung für das Tier besteht, die ihn auch als „Tierhüter" absichert. Im Fall der Fälle schützt diese vor Schuldzuweisungen und Streitigkeiten. Bei der INTER sind auch Bekannte und Nachbarn mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung geschützt, wenn sie das Tier hüten. Versicherungsschutz besteht also auch, wenn zum Beispiel Nachbars Tochter mal mit dem Hund Gassi geht. Gut zu wissen: Versicherungsschutz genießt der versicherte Tierhalter auch für Schäden, die das Tier den Nachbarn zufügt!

Empfehlung: 6 Millionen Euro Versicherungssumme

Die INTER Versicherungsgruppe kommt mit dem Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden auf. Die empfohlene Versicherungssumme beträgt dabei 6 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung werden nicht nur die Forderungen beglichen, die an den Hundehalter gestellt werden, vielmehr prüft die INTER, ob die erhobenen Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden notfalls gerichtlich abgewehrt.

Versichert bedeutet nicht Narrenfreiheit

Nicht versichert ist, wenn „Bello" den eigenen Ehemann beisst oder wenn der Versicherungsnehmer seinen Hund vorsätzlich auf jemanden hetzt.

Versicherungsschutz auch auf Reisen

Sollten die Halter ihren treuen Begleiter doch mit in den Urlaub nehmen wollen – kein Problem: „Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der INTER ist der Tierhalter auch im Ausland geschützt", erklärt Peter Thomas.



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